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Würmer im Fisch

monkfishZwei Fischhändler stehen vor Gericht, weil sie im Jahre 2012 in einem Bozner Supermarkt Seeteufel „im entstellten Zustand“ angeboten haben. In dem Fisch waren Fadenwürmer.

Von Thomas Vikoler

Fischhändler sind um ihren guten Ruf bemüht, deshalb haben sich R.T. und Chioggia bei Venedig, und P.P. aus Trient, gegen das Strafdekret der Staatsanwaltschaft Bozen gestellt. Also verteidigen sie sich in einem Prozess am Landesgericht Bozen vom nicht unerheblichem Vorwurf, verdorbenen Fisch an einen Supermarkt in Bozen geliefert bzw. dort verkauft zu haben.

Dort kaufte eine Bozner Hausfrau am 3. November 2012 ein.

Sie wollte für ihre Familie ein Fischmenü hinzaubern. Daraus wurde freilich nichts.

Beim Öffnen des in Zellophan verpackten Seeteufels machte sie eine gruslige Entdeckung: In dem soeben gekauften Fisch befanden sich kleine runde Würmer.

Sie kehrte zur Supermarkt-Filiale zurück, die Inspektoren des Sanitätsbetriebs wurden herbeigerufen und stellten eine eindeutige Diagnose:

In dem Fisch befanden sich Fadenwürmer (Anisakis simplex), eine gesundheitsschädigende Parasiten-Art, die im rohen Fisch vorkommt. Sie kann die Krankheit Anisakiasis auslösen, eine Infektion, die zu heftigen Bauchschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen führen kann. Auch chronische Magenschmerzen sind die Folge.

Diese Symptome blieben der Bozner Hausfrau durch die Entdeckung der Fadenwürmer im gekauften Seeteufel erspart.

Die Fischhändler müssen sich hingegen am Landesgericht wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz aus dem Jahre 1962 verantworten. Sie hätten Lebensmittel „im entstellten Zustand“ geliefert bzw. angeboten, wie es in der Anklageschrift heißt.

Am Dienstag wurde im Hauptverfahren in Bozen ein Angestellter des Supermarktes angehört, der für die Lebensmittelkontrolle zuständig ist. Er erklärte, dass stichprobenartige Kontrollen beim Fisch die Regel seien – und dass die Fadenwürmer, wenn sie zusammen mit dem Fisch gekocht oder gebraten werden, nicht schädlich sind.

Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass Lieferanten und Verkäufer die Unverdorbenheit jeglicher Ware kontrollieren bzw. sicherstellen müssen.

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