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Fremder Samen

künstliche befruchtung baby samenspende spenderkinderKünstliche Befruchtung mit der Spende eines Dritten? Was bislang in Italien verboten war, ist künftig wieder möglich. In Südtirol wird Ende Juni der entsprechende Beschluss gefasst.

von Karin Köhl

Schwanger werden – und das mit einer Samenspende oder gar einer Eizellspende einer dritten Person? Was seit 2004 im konservativen Italien verboten und völlig undenkbar ist, wird bald möglich sein und so manchen Südtirolern eine neue Welt öffnen.

Ein Staatsgesetz aus dem Jahr 2004 hatte die künstliche Befruchtung, bei der nicht der Partner der Spender ist, sondern die Spende von einer dritten unabhängigen Person kommt, verboten. Vor einem Jahr hatte das italienische Verfassungsgericht diesen Gesetzespassus für verfassungswidrig erklärt. Nachdem die Regionenkonferenz im vergangenen Herbst die Richtlinien für die Wiedereinführung festgelegt hat, arbeitet man seit geraumer Zeit auch in Südtirol an der konkreten Umsetzung. „Wir werden im Juni voraussichtlich die neue Regelung unterschreiben, die auch in Südtirol die heterologe Befruchtung möglich machen“, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.

Primar Bruno Engl

Primar Bruno Engl

Die Vorbereitungen dazu sind nun auf der Zielgeraden: „Im Juni wird es wahrscheinlich einen Landesbeschluss für die Einführung der heterologen Befruchtung in Südtirol geben“, erklärt Bruno Engl, Primar der Gynäkologie und Geburtshilfe in Bruneck. Dabei strebt man eine einheitliche Regelung im Triveneto an. Während im Friaul-Julisch Venetien die heterologe Insamination bereits genehmigt ist, arbeitet man im Veneto, Trentino und Südtirol noch daran, die von der technischen Kommission ausgearbeiteten Richtlinien umzusetzen. „ Die gemeinsamen Vorschläge der technischen Arbeitsgruppe im Triveneto sind ausgearbeitet “, erklärt Engl. „ Im Detail bleibt abzuwarten, was unsere Provinz umsetzen wird und wie diese Regelung konkret aussehen wird.“

Wer darf eine solche heterologe Befruchtung in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Gedanken wird man sich auch über die Kosten machen müssen. Im Ausland kostet ein solcher Eingriff für Selbstzahler zwischen 6.000 und 10.000 Euro. „Wir hoffen, dass wir in Südtirol diesen Dienst zu einem geringeren Preis anbieten können“, erklärt Engl.

Dass man ab Juni hierzulande bereits heterologe Befruchtungen durchführen wird, glaubt der Primar nicht: „Das ist eine Entwicklung, die sicher noch einige Zeit braucht, liegt dieser Bereich doch seit Jahren brach. Man wird nicht von heute auf morgen mögliche Spender und Spenderinnen finden.“ Nachdem diese Befruchtungsform 2004 in Italien verboten wurde, wanderten viele Experten ins Ausland ab, verschiedene Befruchtungszentren verlagerten ihre Tätigkeit in andere Länder. „Wer eine heterologe Befruchtung durchführen wollte, ging nach Tschechien, nach Spanien oder Griechenland“, erklärt Engl. Diesen Weg wird man sich nun bald hoffentlich sparen können. Wie lange es aber dauere, bis Italien wieder auf den ursprünglichen Stand gelange, kann er nicht einschätzen. Die Nachfrage in Südtirol gebe es allerdings: „Die Aussichten auf Erfolg, also auf eine Schwangerschaft, sind für viele Frauen dadurch größer“, betont Engl.

Auch bei den Spenden durch den eigenen Partner wird es wahrscheinlich Änderungen geben: Bislang hatten Frauen bis zum Höchstalter von 41 Jahren und 364 Tagen die Möglichkeit, eine homologe Befruchtung auf Kosten des öffentlichen Gesundheitswesens durchführen zu lassen. Dabei konnten sie zuerst drei Befruchtungszyklen der ersten Ebene und drei weitere der zweiten und dritten Ebene, also Zyklen höherer Techniken, in Anspruch genommen werden. Das Höchstalter der Frauen soll nun, wie vom Ministerium vorgeschlagen, um ein Jahr angehoben werden. Bislang wurden diese Eingriffe in Form eines tagesklinischen Aufenthaltes stationär durchgeführt. „Das Gesundheitsministerium will alle diese Behandlungstechniken in ambulante Behandlungsformen bringen, die dann einem Ticket unterliegen werden“, erklärt Engl.

Die Wiedereinführung der heterologen Befruchtung werde aber nicht einem Freibrief gleichgesetzt, betont der Primar: „Nach wie vor müssen alle vom Gesetz Nr. 40 von 2004 nötigen Abklärungen, Beratungen und Behandlungen mit den entsprechenden Ergänzungen eingehalten werden.“

LESEN SIE MORGEN:

* Das Interview mit Landesrätin Martha Stocker

* Und: Woher die Eizellen- und Samenspenden bezogen werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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