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Die Geschröpften

Das Gastgewerbe sei bei der staatlichen IRAP-Entlastung benachteiligt. Deswegen fordert der HGV Kompensierungsmaßnahmen.

Unverständnis herrscht beim Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) über den Umstand, dass Betriebe im Bereich Hotellerie und Gastronomie kaum von den zusätzlichen staatlichen IRAP-Entlastungen profitieren können.

Der Grund liegt darin, dass Betriebe, welche Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen einstellen, künftig die Kosten für diese Mitarbeiter von der Bemessungsgrundlage der IRAP in Abzug bringen können. Im Tourismussektor werden vornehmlich befristete, weil saisonal begrenzte Arbeitsverträge, abgeschlossen. Für saisonal angestellte Mitarbeiter gilt die neue Erleichterung nicht.

Der HGV hofft nun, dass auf Staats- bzw. Landesebene Maßnahmen ins Auge gefasst werden, welche die oben genannten Benachteiligungen wettmachen.

Der HGV hatte im Rahmen der Debatte im Parlament über die römischen Abgeordneten versucht, einen Abänderungsantrag einzubringen, wonach auch jene Betriebe, welche Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigen, die zusätzliche IRAP-Reduzierung anwenden können. „Dieser Antrag ist trotz intensiver Bemühungen der Südtiroler Parlamentarier nicht angenommen worden. Für uns unverständlich, denn das heißt, dass genau jener Sektor, der weiterhin Arbeitsplätze schafft und vor allem sichert, benachteiligt wird“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Er verweist zudem darauf, dass dies bereits die zweite staatliche Maßnahme ist, welche Betriebe mit saisonal Beschäftigten benachteiligt. Auch jene Bestimmung, welche eine Reduzierung der Sozialabgaben für Neueinstellungen vorsieht, gilt nämlich in erster Linie nur für unbefristete Arbeitsverträge, schreibt der HGV abschließend in der Presseaussendung.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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