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„KO durch CO“

Die Kaminkehrer/innen und die Hafner/innen im lvh setzen gemeinsam mit dem Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr Bozen die erfolgreiche Sensibilisierungskampagne „KO durch CO“ fort.

Die Heizsaison neigt sich dem Ende zu, auch wenn immer noch in einigen Orten die Herde, Öfen und Heizanlagen in Betrieb sind. Der Sprecher der Arbeitsgruppe „KO durch CO“ Richard Schupfer berichtet, dass Südtirol im letzten Winter von großen Kohlenmonoxidunfällen verschont geblieben sei.

Ebenfalls sei die Anzahl der Kaminbrände im Vergleich zu vorherigen Jahren stabil geblieben. „Bei allen ‚schweren‘ Fällen konnte eine frühzeitige Erkennung der Gefahr mittels Warngeräten gewährleistet und somit Schlimmeres verhindert werden. Kampagnen wie das richtige Heizen, Infos über Gebäudesanierungen, neue Kaminreinigungsmethoden, Kaminsanierungen, der Austausch von alten Feuerstätten und die Wartung der Anlagen tragen zur Sicherheit bei“, betont Schupfer.

Trotzdem sollten die Sommermonate genutzt werden, um alle Kamine, Herde, Öfen und jegliche Heizanlagen auf ihre Sicherheit und Funktionalität überprüfen bzw. reinigen zu lassen. „Kontaktieren Sie Ihren Hafner, Kaminkehrer und Fachmann der Heizanlage. Auch bei Gasherden sind Wartungsmaßnahmen notwendig, besonders bei der Verwendung von gummierten Verbindungsschläuchen ist das Verfallsdatum des Schlauches zu berücksichtigen“, informiert der Arbeitsgruppensprecher. Jeder sollte sich auch über die Installation von Rauch- und CO-Meldern informieren, denn diese könnten Leben retten und Schäden verringern.

Neu zu beachten ist, dass seit Oktober 2023 die Bestimmungen für Wohnimmobilien, die zur touristischen Vermietung vorgesehen sind, abgeändert wurden. Diese Bestimmungen sehen vor, dass die Wohnungen folgende Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen: Zur Erkennung von brennbaren Gasen und Kohlenmonoxid sind funktionierende Vorrichtungen verpflichtend. Zudem müssen tragbare Feuerlöscher, mindestens einer alle 200m² sowie einer pro Stockwerk, sichtbar zur Verfügung gestellt werden. Die genauen Bestimmungen sind im Gesetzesdekrets vom 18. Oktober 2023, Nr. 145 enthalten.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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