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158 Verstöße

Hannes Rabensteiner

Die Kompetenz für die Verhängung von Strafen wegen Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht soll vom Regierungskommissär auf das Land übergehen, fordert die STF.

Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht betreffen nur die deutsche Sprache.

Das ergab eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit.

Seit 2020 wurden dem zuständigen Amt 134 Verstöße gegen die deutsche Sprache gemeldet. Für keine davon wurden vom Regierungskommissär Strafen ausgestellt, obwohl das seine Aufgabe wäre, kritisiert der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Hannes Rabensteiner.

Der STF-Mann fordert deshalb, dass die Kompetenz für die Strafen vom Regierungskommissär auf das Land übertragen wird. „Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache wird seit Jahren mit Füßen getreten und es wird immer schlimmer, auch durch die Digitalisierung. Damit muss endlich Schluss sein“, betont Rabensteiner.

Rabensteiner hat vom Landtag eine Auflistung über die Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht in den letzten Jahren und über die verhängten Strafen verlangt. Das daraus resultierende Ergebnis ist für die deutschsprachige Bevölkerung äußerst besorgniserregend: Seit der Einführung des Amtes für Landessprachen und Bürgerrechte, welches die erste Anlaufstelle für Bürger bei Zweisprachigkeitsverletzungen ist, wurden 158 Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht gemeldet.

Bei 134 davon bezieht sich die Meldung auf die deutsche Sprache. Bei den restlichen Meldungen wurde keine Sprache angegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch diese die deutsche Sprache betreffen.

Zudem wurde vom Regierungskommissariat seit Einführung des Gesetzes zur Zweisprachigkeit im Jahr 1988 noch nie eine Strafe wegen Missachtung der deutschen Sprache ausgestellt.

Häufig wurden Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht bei Institutionen wie der Trenitalia AG, den Carabinieri, der Agentur der Einnahmen, verschiedenen Postämtern und der Brennerautobahn AG gemeldet. Spitzenreiter aber ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb.

Das Gesetz zur Zweisprachigkeit wurde eingeführt, um der deutschen und ladinischen Bevölkerung das Recht auf Muttersprache zu garantieren, fährt Rabensteiner fort. Die Zweisprachigkeitspflicht gelte in der öffentlichen Verwaltung, bei der Kommunikation mit staatlichen Behörden und auch bei öffentlichen Beschilderungen. Doch immer wieder werde gegen dieses Gesetz verstoßen. „Und solange keine Strafen ausgestellt werden, wird es auch keine Besserung der Situation geben“, betont Rabensteiner.

Er fordert deshalb, dass die Kompetenz für die Verhängung von Strafen vom Regierungskommissär auf das Land übergeht.

Im Zuge dessen wird die Süd-Tiroler Freiheit eine Anfrage an den zuständigen Regierungskommissär stellen. Dieser soll zu jedem der angeführten Fälle eine Begründung abgeben, warum keine Strafe erfolgte.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (13)

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  • artimar

    Das Beispiel Medienförderung des Landes zeigt, die Politik kann/könnte, wenn Sie nur will/wollte.
    Wo sind die Kontrollen und Sanktionen, wenn tagtäglich die Grundrechte missachtet und die Ungleichwertigkeit der dt./lad. Bürgerschaft Südtirols die Regel ist?
    Ein kleines Beispiel aus dem Alltag.
    Wieso schafft man es in der Türkei in der Apotheke auf der Medikamentenverpackung ein Etikett mit allen wichtigen Infos in der gewünschten Sprache des Kunden zu kleben und in Südtirol, wo es ja auch Computer und Drucker, hingegen nicht?

    • sigmundkripp

      Das ist eine gute Idee!

    • heracleummantegazziani

      Für Medienförderung ist das Land zuständig, für die Sanktionen im Rahmen der von Rabensteiner beanstandeten Thematik, nicht. Sonst würde er nicht den Übergang der Zuständigkeit auf das Land fordern.
      Sie bekommen in jeder Apotheke den deutschen Beipackzettel, wenn Sie danach fragen. Wenn man ihn nicht automatisch druckt, spart man jede Menge Papier. Schon mal daran gedacht?

      • artimar

        „heracleummantegazziani“ Sie leben offenbar in einem parallelen, (anderen) Südtirol oder negieren Wirklichkeit.
        In vielen Apotheken Südtirols gibt es, gleichwohl Apotheker-innen einen C1-Nachweis haben (müssen), nicht mal das Grundrecht der dt. Bürgerschaft/Kundschaft auf der Gebrauch der eigenen Sprache. Übrigens. Niemand verbietet dem LH, dem Land gegen die Ungleichwertigkeit der dt./lad. Bürgerschaft aktiv zu werden.
        Vielmehr fragt man sich, wieso man das nun seit Jahrzehnten schon nur einer rechten Partei überlässt.

        • heracleummantegazziani

          Es ist ein Unding, wenn man dabei erwischt wird falsche Behauptungen aufgestellt zu haben, Thema wechselt. Sie haben von Beipackzetteln gesprochen, nicht von den sprachlichen Fähigkeiten der Apotheker und Apothekerinnen. Ich kenne zwar keinen solchen Fall persönlich, kann es aber nicht ausschließen. In solch einem Fall besteht natürlich Verbesserungsbedarf.
          Bezüglich LH schreiben Sie totalen Quatsch. Aber Sie argumentieren eigentlich nie sauber, wenn es um dieses Thema geht. Man überlässt es nicht einer rechten Partei, die rechte Partei tut so, als ob sie die einzige wäre, die sich darum kümmert. Und die rechte Partei scheut sich auch nicht Geschichten zu erfinden oder zu übertreiben. Das soll jetzt kein Plädoyer dafür sein, auf das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache zu verzichten.

          • artimar

            „heracleummantegazziani “
            Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“.
            Ich schreibe von Etiketten, mit den wesentlichen Infos, nicht von Beipackzetteln von Medikamenten, die es fallsweise auch auf Deutsch übersetzt geben mag.
            Ich meine Service an der Bürgerschaft/Kundschaft, das Recht auf Gebrauch und Information in eigenen Sprache.
            Dass da vieles im Argen liegt, ist hinlänglich bekannt — außer Ihnen offenbar. Abonnieren/lesen Sie regelmäßig Lokalzeitungen. In diesem Sinne …

          • heracleummantegazziani

            @artimar – Dann beherzigen Sie besser Ihre Empfehlung bezüglich lesen. Auf dem Beipackzettel steht alles was man zu einem Medikament wissen muss, auch in geraffter Form. Ob das nun auf dem Etikett steht oder auf einem beiliegenden Zettel der auf Wunsch IMMER und für JEDES Medikament ausgedruckt wird, ist doch vollkommen egal. Es geht um die Information.
            Sie konstruieren laufend einen Strohmann und bleiben nicht beim Thema. Ich habe nur zu Ihrer Behauptung bezüglich Medikamente Stellung genommen. Daher ist es nutzlos, wenn Sie über andere Aspekte sinnieren. Das Recht die Muttersprache zu benutzen werde ich immer verteidigen.

          • heracleummantegazziani

            @artimar – Noch ein Aspekt, den Sie offenbar nicht verstehen: Habne Sie eine Ahnung welche Kosten ein Hersteller auf sich nehmen müsste, um die Packungen seiner Produkte zweisprachig zu gestalten? Sofern überhaupt der Platz dafür da ist. Und das für vielleicht 5% Nutzer seiner Produkte, die deutsch sprechen? Er müsste sie dann wohl auch auf Französisch anbieten, also drei verschiedene Verpackungslinien. Wer wird am Ende die Kosten für den Mehraufwand tragen müssen? Richtig, die Verbraucher.
            Wer keine Scheuklappen trägt, ist klar im Vorteil.

  • frechdachs

    Ein Thema, das Linke und Grüne leider tabuisieren und daher den Rechten überlassen. Dabei sind Alte und Schwache die besonders von diesem Missstand betroffenen

  • summer1

    Finde ich irgendwie lustig. Die STF wehrt sich gegen Sprachpolizei beim Gendern, und ist wohl selbst die größte Sprachpolizei.
    Erinnert mich irgendwie an den Innsbrucker Komödiantenstadl: Wasser predigen und selbst Wein saufen!

    • heracleummantegazziani

      Das sind zwei vollkommen verschiedene Aspekte. Das nicht verhandelbare Recht auf Gebrauch der Muttersprache hat nichts mit der – durchaus diskutablen – grammatikalischen Evolution von Sprache zu tun.

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