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Gemeinden am Zug

Damit Roland Griessmair und Renzo Caramaschi noch einmal kandidieren dürfen, muss der Regionalrat einen Sonderweg in Sachen Mandatsbeschränkung beschreiten. Ist dieser möglich?

von Markus Rufin

In rund einem Jahr stehen die Gemeinderatswahlen in den meisten Südtiroler Kommunen an. In den Dorfgasthäusern wird aber bereits jetzt darüber spekuliert, welche Bürgermeister sich nochmal aufstellen lassen und wer weitere Kandidaten für das Amt sind.

Besonders in größeren Gemeinden laufen diese Diskussionen bereits seit geraumer Zeit, zumal es im vergangenen Jahr ein aufsehenerregendes Urteil des Verfassungsgerichtes gab. Dieses Urteil, das sich auf eine Gesetzesänderung der autonomen Region Sardinien bezog, besagt, dass Bürgermeister von Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern nur zwei Amtszeiten ausüben dürfen.

In der Zwischenzeit hat der Senat aber eine Gesetzesänderung vorgenommen, die das Problem für viele Gemeinden löste. Bürgermeister von Kommunen mit 5.000 bis 15.000 Einwohnern dürfen dementsprechend 15 Jahre im Amt bleiben. Das ist in Südtirol ohnehin seit Jahren Praxis. Für Gemeinden unter 5.000 Einwohner gibt es keine Einschränkungen, für jene mit über 15.000 Einwohnern sehr wohl. Für die Bürgermeister der größeren Gemeinden gilt nach wie vor die Regelung, dass sie lediglich zehn Jahre im Amt bleiben dürfen.

Konkrete Auswirkungen hätte das für die Bürgermeister von Bozen und Bruneck. Renzo Caramaschi und Roland Griessmair. Beide deuteten in Vergangenheit an, dass sie sich eine dritte Amtszeit vorstellen könnten, die aktuelle Gesetzeslage würde dies allerdings verhindern. Sie hatten daher bis zuletzt gehofft, dass doch noch eine Änderung auf staatlicher oder regionaler Ebene vorgenommen wird.

Zumindest auf staatlicher Ebene hat sich die Diskussion allerdings erledigt, wie Senator Meinhard Durnwalder auf Nachfrage der TAGESZEITUNG erklärt: „Es besteht zwar die theoretische Möglichkeit, dass ein entsprechendes Gesetz im Nachtragshaushalt eingebaut wird, ich glaube aber nicht, dass es dazu kommt.“ Der einzige Weg, das Aus von Caramaschi und Griessmair doch noch zu verhindern, sei daher ein Sonderweg des Regionalrates, der dafür zuständig ist.

In der Tat befasste sich die Regionalregierung gerade erst in dieser Woche mit der Mandatsbeschränkung, wie der zuständige Regionalrat Franz Locher berichtet: „Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass wir einen Brief an die Gemeindenverbände im Trentino und Südtirol schicken, um sie um einen Vorschlag zu bitten. Dieser wird in den nächsten Tagen verschickt.“

Nun sind also die Gemeinden selbst am Zug. Sie müssen entscheiden, ob sie sich für die großen Kommunen eine längere Amtszeit für Bürgermeister wünschen. Stimmen sie dafür ab, werde sich der Regionalrat damit befassen.

Doch ist es für den Regionalrat überhaupt möglich einen Sonderweg in dieser Frage zu beschreiten? Das Urteil des Verfassungsgerichtes fußt schließlich auf ein solches Regionalgesetz. Locher gibt zu, dass diese Fragen noch offen ist: „Ob wir überhaupt die Möglichkeit haben, das abzuändern, ist unklar. Wir werden dazu sicher noch mit Rom sprechen müssen. Jetzt ist es aber erstmal wichtig, die Meinung des Gemeindenverbandes zu erfahren.“

Auch Regionalratspräsident Sepp Noggler ist unsicher, inwieweit der Regionalrat Einfluss auf die Mandatsbeschränkung nehmen kann. Er ist jedenfalls der Meinung, dass eine uneinheitliche Begrenzung ungerecht ist: „Als Region haben wir die Zuständigkeit in diesem Bereich, nach dem Urteil, ist aber unklar, ob wir intervenieren müssten. Wir werden das politisch abklären müssen.“

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