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Max in der Warteschleife

Max Leitner (Archivvoto: TZ/Lisi Lang)

Zu den Schüssen auf ein Auto einer Prostituierten im September 2021 ist am Landesgericht ein Hauptverfahren gegen Hans Schörghofer eingeleitet worden. Sein „Komplize“ Max Leitner muss hingegen auf ein Gutachten warten.  

von Thomas Vikoler

In den vergangenen Jahren waren sie buchstäblich unzertrennlich, Ausbrecher-König Max Leitner und der österreichische Oberst Hans Schörghofer. Schörghofer betreut seit Jahren den gesundheitlich angeschlagenen Elvaser, der nunmehr in einer Gemeindewohnung in Meran untergebracht ist.

Doch nun werden Schörghofer und Leitner getrennt – jedenfalls im gemeinsam gegen sie eingeleiteten Strafverfahren zu den Schüssen auf das Auto einer albanischen Prostituierten im September 2021 in der Bozner Industriezone.

Gestern fand am Landesgericht vor Richter Ivan Perathoner die Vorverhandlung zum dazugehörigen Strafverfahren statt. Perathoner gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und verfügte die Einleitung eines Hauptverfahrens für Schörghofer. Ihm werden, wie Leitner, der Besitz einer Kriegswaffe, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Amtspersonen und Hehlerei vorgeworfen.

Anders die Position des zweiten Beschuldigten. Für ihn beantragte Verteidiger Angelo Polo die Klärung seiner Prozessfähigkeit, also ob Leitner an der Verhandlung teilnehmen kann.

Dazu wird auf der nächsten Vorverhandlung am 16. April der Brunecker Psychiater Ivan Simioni angehört. Simioni hat bereits in einem weiteren Strafverfahren gegen Leitner – jenes wegen vermeintlicher Erpressung eines Mannes aus Sterzing zu einem Zeitpunkt, als er sich wegen der Schüsse in Bozen im Hausarrest in Mauls befand – festgestellt, dass er nicht verhandlungsfähig ist.

Im Grunde muss der Gutachter in zwei Monaten lediglich seine Diagnose aus dem zweiten Verfahren bestätigen. Dann wird das Strafverfahren gegen Leitner für mindestens ein Jahr unterbrochen. Ist die Prozessunfähigkeit eine dauerhafte, dann wird diese Frist überschritten, im anderen Fall muss in zwölf Monaten eine neue Diagnose erstellt werden.

Psychiater Simeoni hatte im Zuge des Strafverfahrens zu den Schüssen in der Industriezone bereits ein psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit Leitners erstellt. Ergebnis: Leitner war zum Tatzeitpunkt teilweise unzurechnungsfähig – und gemeingefährlich. Zumindest zweitere Einschätzung ist inzwischen revidiert worden.

Die Verteidiger von Leitner und Schörghofer hatten in der Vergangenheit zu den Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft Anträge auf gerichtliche Vergleiche gestellt. Diese kamen aber nicht zustande. Nun kommt es, zumindest im Falle des Österreichers, zu einem Hauptverfahren.

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