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Mals ist nicht Brüssel

38 Malser Bauern aus dem konventionellen Obstbau gewinnen rechtsgültig den Rechtsstreit um das Pestizid-Verbot.

von Thomas Vikoler

Sie mussten lange warten bis zu einem rechtskräftigen Urteil, die 38 Einbringer eines Rekurses gegen die von der Gemeinde Mals 2015 erlassene Verordnung zum Pestizid-Verbot. Es handelt sich um 38 Obstbauern aus dem konventionellen Anbau, die nun vom Staatsrat letztinstanzlich Recht bekommen haben.

Das Pestizid-Verbot, verordnet nach dem berühmten (rechtswidrigen) Referendum, ist endgültig aufgehoben.

Die Gemeinde Mals hatte gegen das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 2019, mit dem der Rekurs der Bauern größtenteils angenommen worden war, vor dem Staatsrat angefochten. In das Berufungsverfahren brachte sie u.a. 35 Dokumente ein, vornehmlich Studien über die Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden.

Das nützte alles nichts, für die Staatsratsrichter (Urteilsverfasser: Thomas Mathà) ist in diesem Streitfall eines ausschlaggebend: Die Gesetze bzw. Reglements der EU, also Brüssel, haben Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung und erst Recht vor einem Gemeindestatut bzw. einer bürgermeisterlichen Verordnung.

Letztere stelle eine rechtswidrige Ausnahme dieses Prinzips dar, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Das Recht der Landwirte, auf europäischer Ebene genehmigte Pflanzenschutzmittel einzusetzen, ist durch den Vorrang des europäischen Rechts gegenüber dem nationalen geschützt“.

Die Gemeinde Mals wurde mit dem Urteil des Staatsrats zur Zahlung von 5.000 Euro Prozesspesen an die Rekurssteller verurteilt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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