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„Ein wichtiges Signal“

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Der Ausbau der erneuerbaren Energien, sowie die Steigerung der Energieeffizienz stehen auch 2024 im Mittelpunkt der Förderrichtlinien des Landes. Der lvh begrüßt die neuen Richtlinien.

Der Fokus der beschlossenen Energieförderungen liegt auf der energetischen Sanierung. Der starke Förderanreiz bei der energetischen Gesamtsanierung bleibt dabei eines der wichtigsten Vorhaben. Dabei gilt, je effizienter das Gebäude, desto höher der Beitragssatz. So wird z.B. die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus-Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus-Standards B oder R mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) liegt der Fördersatz bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse B auch 2024 bei 50 Prozent, bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse C nun bei 50 Prozent.

Beibehalten wird neben dem Beitrag für Wärmepumpen auch jener für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für Kleinunternehmen zur Deckung ihres Strombedarfs.

„Die neuen Richtlinien für Beiträge im Energiebereich mit dem Schwerpunkt auf die energetische Sanierung und Förderung von erneuerbaren Energien sind ein wichtiges Signal“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Das Handwerk steht voller Überzeugung hinter dem energetischen Wandel und die Experten in den verschiedenen Gewerken des lvh sind die richtigen Partner.“

Das Handwerk spielt bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle. Viele Gewerke des Handwerks arbeiten täglich an der Gebäudehülle, in der Anlagen- und Gebäudetechnik oder im Innenbereich und tragen damit seit jeher konkret auch dazu bei Südtirol nachhaltiger zu machen.

Gesuche können von 1. Jänner bis 31. Mai 2024 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

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  • hoi_du

    PS: das Landesamt für Energie und Klimaschutz lässt sich für die Bearbeitung von Anträgen auch gerne mal 15 Jahre anstatt vorgesehener 30 Tage Zeit, und schafft es in der Zeit nicht mal zu kontrollieren ob Anträge innerhalb der Frist eingereicht wurden … von ca. 50 im Jahre 2008 eingereichten Anträgen für eine Konzession zur Stromverteilung hat das Landesamt bis heute noch nicht mal die Hälfte abgeschlossenen …

    Und nebenbei, das ist unserem LH & Co alles schon lange bekannt, aber seine Aufgabe für eine funktionierte Verwaltung zu sorgen, scheint ihn nicht zu kümmern …

  • exodus

    Ich frage mich für was ist die Förderung des Landes, mit niedrigem Prozentsatz, gut. Man kann doch mit dem Superbonus 110%-90% und im Jahr 2024 70% sich ersparen und dies mit jeglichem Luxus, wird doch vom Steuerzahler beglichen……Ich erlebe das in nächster Nachbarschaft und sehe wie mit öffentlichem Geld herumgeschmissen wird, alles ohne Limit. Einfach zum Schämen, gibt es nur in Italien….

  • franz19

    Ich glaube es wär besser die Auszahlungszeiten zu verringern!!!

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