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Erhöhtes Limit

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Das Land hat auf Vorschlag von LR Waltraud Deeg die Wohnbaubeiträge angepasst. Die Details.

Antragstellende einer Wohnbauförderung können mit höheren Beiträgen rechnen. Das sehen zwei neue Beschlüsse der Landesregierung vor. Bauen sei in den vergangenen Jahren immer teurer geworden, erklärt die zuständige Landesrätin Waltraud Deeg. Deshalb gelte es, bei den Unterstützungsleistungen des Landes nachzuziehen, damit sich Menschen in Südtirol noch ihr Eigenheim verwirklichen können.

Dafür werden zum einen die Einkommensgrenzen für den Erhalt einer Wohnbauförderung um rund 15 Prozent erhöht. Grundlage sind die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der „Faktor wirtschaftliche Lage“ (FWL). Durch die Anpassung wird ermöglicht, dass Antragstellende (bei gleichbleibendem Einkommen) in eine niederere Einkommensstufe fallen oder innerhalb derselben Einkommensstufe von der oberen in die untere Grenze fallen. Dadurch kann ein höherer Landesbeitrag gewährt. Auch einige von jenen, die bisher aufgrund des Einkommens von den Förderungen ausgeschlossen waren, können dadurch einen Beitrag der Wohnbauförderung erhalten.

Die Änderung gilt für alle Gesuche, die ab dem 1. Juli eingereicht werden.

Geändert werden zum anderen die Prozentsätze der einmaligen (Schenkungs-)Beiträge bei Neubau und Wiedergewinnung der Erstwohnung. Dadurch fallen die anerkannten (Bau-)Kosten, je nach Einkommensstufe, stärker ins Gewicht und bewirken, dass auch der Schenkungsbeitrag um rund zehn bis 20 Prozent höher ausfällt. Die Erhöhung wird bei allen Ansuchen um Schenkungsbeitrag für den Neubau und die Wiedergewinnung der Erstwohnung angewandt, die ab dem 1. Jänner 2022 eingereicht wurden.

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