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Keine Doppelbesteuerung mehr

Julia Unterberger

Am Mittwoch  ist das Gesetz zur Ratifizierung des italienisch-schweizerischen Abkommens über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern durch den Senat endgültig verabschiedet worden.

„In Südtirol sind rund 1.000 Personen betroffen, die meisten davon im Vinschgau. Sie gehören zu den rund 73.000 Arbeitnehmer/innen, die täglich in die Schweiz fahren, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen“, schreiben Luigi Spagnolli, Berichterstatter der Maßnahme und Julia Unterberger, Präsidentin der Autonomiegruppe.
BürgerInnen der Provinz Bozen, die in der Schweiz arbeiten, werden als GrenzgängerInnen anerkannt und kommen daher in den Genuss der Beseitigung der Doppelbesteuerung von Löhnen, Gehältern und ähnlichen Vergütungen.
Das Abkommen, das an die Stelle des Abkommens von 1974 tritt, legt die Methode der konkurrierenden Besteuerung fest. Diese ermöglicht der Schweiz eine Besteuerung bis zu einer Höhe von 80 % des nach den schweizerischen Vorschriften über die Einkommensteuer geschuldeten Betrags.
„Italien wendet dann seine eigene Einkommensteuer an und beseitigt die Doppelbesteuerung in Bezug auf Steuern, die bereits im anderen Staat erhoben worden sind“, so Unterberger und Spagnolli.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Abkommen im Vergleich zum Abkommen von 1974 nicht nur die Behandlung von italienischen GrenzgängerInnen, die in der Schweiz arbeiten, regelt, sondern auch die Behandlung von schweizerischen GrenzgängerInnen, die in Italien arbeiten.

Die neue Regelung wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • fabsi

    Unser täglich Unterberger gib uns heute…

    Und leider eine Falschmeldung: Entgegen dem Titel gab es auch vor dieser neuen Regelung gab es keine Doppelversteuerung mit der Schweiz. Neu ist u.a., dass jetzt die Grenzpendler innerhalb 20 km zur Grenze AUCH in Italien Steuern zahlen (die in der Schweiz gezahlten EK Steuern werden gutgeschrieben). Vorher wurden sie nur in der Schweiz besteuert.

  • fabsi

    Unser täglich Unterberger gib uns heute…
    Und leider eine Falschmeldung: Entgegen dem Titel gab es auch vor dieser neuen Regelung gab es keine Doppelversteuerung mit der Schweiz. Neu ist u.a., dass jetzt die Grenzpendler innerhalb 20 km zur Grenze AUCH in Italien Steuern zahlen (die in der Schweiz gezahlten EK Steuern werden gutgeschrieben). Vorher wurden sie nur in der Schweiz besteuert.

  • nobodyistperfect

    Was für ein Unsinn, der hier verbreitet wird. Die Löhne aus der Schweiz sind nie in Italien versteuert worden, diese scheinen in keiner Steuererklärung auf, zudem erhalten die Grenzgänger Gehälter, das dreifache der italienischen ausmachen.

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