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Visionäres Gesetz

Am 1. Juni 2023 wird das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit 40 Jahre alt. „Ein von Visionären geschriebenes Gesetz“, findet Tanja Rainer, die SJR-Vorsitzende.

Am 1. Juni 2023 wird das Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit 40 Jahre alt. „Dies ist ein Grund zu feiern, denn dieses, von Visionären geschriebene Gesetz, ist auch heute noch aktuell. So ist die im Artikel 2 festgehaltene Zielsetzung zeitlos gültig“ blickt Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende, zurück.

Laut Artikel 2 soll der junge Mensch durch die Jugendarbeit befähigt werden, seine Rechte und Interessen unter Achtung der Rechte anderer wahrzunehmen, seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft zu erfüllen sowie bei deren Gestaltung mitzuwirken.

„Dieses Gesetz geht – im Sinne der Subsidiarität – davon aus, dass die Jugendlichen und die Jugendarbeit selbst bestimmen, was gemacht werden soll. Das ist zu begrüßen, da die jungen Menschen selbst wirksam sein können“ so Rainer weiter.

Zur Entstehung des Gesetzes haben der damalige Landesrat Herbert Denicolò wie auch der Südtiroler Jugendring maßgeblich beigetragen. Ausdrücklich würdigt der Südtiroler Jugendring den Einsatz von Herbert Denicolò, unter dem das Gesetz verwirklicht worden ist.

Nun wünscht sich der Südtiroler Jugendring, der anlässlich 40 Jahre Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit, auch auf zukünftige Herausforderungen blickt, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um auch tatsächlich arbeiten zu können.

„Die Jugendarbeit braucht mehr finanzielle Planungssicherheit. Und zwar sollte die Haushaltserstellung der Jugendarbeit so geregelt werden, dass die Zuteilung der Finanzmittel in Bezug auf die laufenden Ausgaben mittels Anfangshaushalt und nicht erst durch den Nachtragshaushalt erfolgt. Im Sinne der Planungssicherheit ist es nämlich erforderlich, schon im Vorfeld – und nicht erst, wenn das Arbeitsjahr beinahe schon vorüber ist – über die finanziellen Mittel Bescheid zu wissen“ fordert Tanja Rainer.

Des Weiteren seien die Bedürfnisse der jungen Menschen viel stärker zu berücksichtigen und miteinzubeziehen. Auch die politische Vertretung der Kinder- und Jugendthemen, vor allem auf Landesebene, sollte stärker sein. Gremien, wie etwa die Landesjugendbeiräte, sollten stärker miteinbezogen und mehr Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen gemacht werden, so der SJR.

 

 

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