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Geschütztes Erbe

Die Landesregierung hat den Landesgesetzentwurf für Kulturgüter genehmigt. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Landes geleistet werden. 

von Lisi Lang

Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer zeigt sich zufrieden: „Der neue Landesgesetzentwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Revision der beiden bestehenden Landesgesetze und eingehender Recherchen zum Kulturgüterschutz im europäischen Raum.“ Und anlässlich des Jubiläums der Gründung des Landesdenkmalamtes sei ein guter Zeitpunkt gekommen, um diese Reformen umzusetzen.

Die landesspezifischen Bestimmungen im Bereich Baudenkmäler, Kunstdenkmäler und Archäologie sowie jene im Bereich Archivwesen wurden in Südtirol bisher von zwei Landesgesetzen geregelt: Mit dem Landesgesetz Nr. 26/1975 wurde das Landesdenkmalamt eingerichtet, mit dem Landesgesetz Nr. 17/1985 folgte dann die Errichtung des Südtiroler Landesarchivs.

Nun sollen diese beiden in die Jahre gekommenen Landesgesetze durch eine neue, organische Regelung ersetzt werden: „Rund 50 Jahre nach der Gründung des Landesdenkmalamtes als hoheitliche Behörde für den Kulturgüterschutz des Landes haben wir den Landesgesetzentwurf für Kulturgüter ausgearbeitet“, berichtet Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, „damit bekommt die Verwaltung unseres einzigartigen kulturellen Erbes einen neuen gesetzlichen Rahmen.“

Rund 5.000 Güter in Südtirol stehen unter Denkmalschutz. Es sei ein wichtiges Ziel, so die Landesrätin, das denkmalfachliche Handeln nachvollziehbar zu machen.

Der Gesetzentwurf regelt die Erhaltung von Kulturgütern, den Denkmalschutz sowie die Pflege der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter des Landes Südtirol. Er umfasst 60 Artikel und gliedert sich in die drei Bereiche Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archivwesen. „Die Erhaltung der Kulturgüter des Landes ist Grundlage und Kernthema der Autonomie“, unterstreicht Landeskonservatorin Karin Dalla Torre. „Damit wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Landes und zum Klimaschutz geleistet. Ziel ist es auch, die kulturelle Identität der drei Sprachgruppen und das friedliche Zusammenleben zu stärken.“

Neu ist, dass die Landeskonservatorin Landesnotfallkoordinatorin für den Kulturgüterschutz ist. In dieser Funktion ist es ihre Aufgabe, die lokalen Institutionen und Koordinationsbeauftragten in der Umsetzung von Maßnahmen zum Kulturgüterschutz zu unterstützen. Mit diesem Gesetz festgeschrieben wird auch, dass das Landesdenkmalamt die Fachbehörde des Landes für die Erhaltung der Kulturgüter ist.

Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die kirchlichen und die technischen Kulturgüter, die Sammlungen, die Digitalisierung von Kulturgütern, das Projekt „Bauinventar“ des Landes, das Archiv für Baukultur, das Chronikwesen sowie die Kennzeichnung von Bau- und Kunstdenkmälern.

Der Gesetzentwurf „Landesgesetz für Kulturgüter“ und der dazugehörige Begleitbericht wird nun dem Südtiroler Landtag für die weitere Behandlung übermittelt.

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