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Böser Wolf

Die SVP will mit einem neuen Landesgesetz sicherstellen, dass Wölfe und Bären auch ohne ISPRA-Gutachten entnommen werden können. Ein Wahlkampf-Gag?

von Matthias Kofler

Franz Locher legt die Marschroute fest: „Angesichts der Tatsache, dass das Großraubwild zunehmend zum Problem für Mensch und Tier wird, müssen wir jetzt diesen Versuch starten, auch wenn die Gefahr besteht, dass das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht wird“, so der SVP-Bauernvertreter.

Die SVP-Leitung hat am Montag entschieden, noch vor den Landtagswahlen im Herbst ein neues Landesgesetz zur Entnahme von Problemwölfen und -bären zu erarbeiten. Zwar gibt es bereits ein entsprechendes Landesgesetz aus dem Jahr 2018 – dieses geht der Edelweißpartei aber nicht weit genug. Derzeit kann das Großraubwild nur dann entnommen werden, wenn ein (positives oder negatives) Gutachten der staatlichen Behörde ISPRA vorliegt. „Diese Bestimmung wird von der ISPRA aber ausgehebelt, indem sie einfach kein Gutachten ausstellt“, kritisiert Locher. Das neue Gesetz soll eine Entnahme auch dann ermöglichen, wenn die ISPRA nicht innerhalb von zehn Tagen ihr Gutachten vorlegt. Weiters sollen Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen keine Herdenschutzmaßnahmen möglich sind. Locher nennt als Beispiel felsige und steile Berggebiete. Einige Details sind laut dem SVP-Bauern jedoch noch zu definieren, etwa die Frage, ab wann ein Problemtier als solches eingestuft und folglich auch abgeschossen werden kann. Derzeit müssen innerhalb von vier Monaten 25 Risse nachgewiesen werden. Aus Lochers Sicht ist das eindeutig zu viel.

Die Opposition vermutet hinter dem Aktionismus der SVP wahlstrategische Absichten, zumal auch vor fünf Jahren das Wolfs-Gesetz kurz vor dem Wahltermin durch den Landtag geboxt wurde. Da das Land im Umweltbereich keine primären Zuständigkeiten hat und die Entnahme von Großraubwild den strengen EU-Bestimmungen unterliegt, ist mit einer Anfechtung des Landesgesetzes zu rechnen. „Ich finde bald niemanden mehr, der dagegen wettet, dass die Landesregierung noch vor Oktober einen Wolf entnehmen wird – weil man den wahlkämpfenden Volksparteilern einfach alles zutraut“, sagt Freiheitlichen-Fraktionschef Andreas Leiter Reber.

Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler geht davon aus, dass sich derzeit drei Jungbären in Südtirol aufhalten. Diese versuche man so gut wie möglich zu monitorieren. Verantwortlich für das Bärenmanagement sei die Landesabteilung Forstwirtschaft mit dem Landesamt für Jagd und Fischerei – der Landeshauptmann, der Regierungskommissariat und die Bürgermeister würden falls nötig miteinbezogen. Es gebe rund 20 verschiedene Einstufungen von Bären, führt Schuler weiter aus. Ohne ISPRA sei es jedoch lediglich im Falle von Notwehr möglich, einen Bären abzuschießen – die Maßnahme müsse gerechtfertigt sein. Aufgrund der staatlichen Jagdgesetze seien Bären Eigentum des Staates. Die Vorfälle im Trentino zeigten klar die Schwierigkeiten und die Grenzen auf, denn das Verwaltungsgericht habe das letzte Wort.

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