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Gefilzter Raser

Die Stadtpolizei Bozen hat einen Raser aus dem Verkehr gezogen, der mit 98 km/h auf einer Straße unterwegs war, auf der maximal 40 km/h erlaubt waren.

Bei einer Verkehrskontrolle hat die Stadtplizei Bozen vor wenigen Tagen einen Autofahrer angehalten, der im Stadtzentrum, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h gilt, mit 98 Stundenkilomentern unterwegs war.

Der Fahrer musste den Führerschein abgeben (er wird für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monate eingezogen), es wurden 6 Führerscheinpunkte abgezogen und eine Geldbuße von 724,00 Euro verhängt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • andreas1234567

    Hallo zum Nachmittag,

    wenn es ein bisher „unbescholtener Verkehrsteilnehmer“ ist wäre ich für Angebot zur Teilnahme an diversen Zivilschutzorganisationen.

    Im vorliegendem Fall würde ich anbieten den Strafrahmen zu akzeptieren oder sich für xxx Stunden bei einer anerkannten Zivilschutzorganisation zu beteiligen.

    Für notorische Wiederholungstäter gilt das natürlich nicht..

    Arbeite ja bekanntlich in einem grösseren Chemiebetrieb und einige meiner ebenfalls gut verdienenden Kollegen investieren gern in Fahrzeuge mit einem Motor der was zieht, sind eigentlich gute Jungs, haben Familie und sorgen auch für die .
    Die können auch was, gerade handwerklich sind das Asse vor dem Herrn, daher mein Gedanke mit dem Abdienen im Zivilschutz.

    Insbesondere den Schein für 3 Monate ziehen kann existenzbedrohend sein und wenn dann noch die Familie dranhängt geht das Richtung Sippenhaft.

    Zudem, wenn demnächst wieder die Motorradler aus A und D einfallen und jeder Verstoss „98 statt 40“ einen Hauptartikel bekommt dann muss ich mich demnächst stundenlang durch solcherlei Artikel scrollen.

    Gruss nach Südtirol

  • morgenstern

    1 bis 3 Monate Führerscheinentzug? Anscheinend gibt es für solche Fälle bewusst keine klaren Regeln damit der „Rechtsverdreher“ auch noch zum Zuge kommt und der Staat zusätzlich zur normalen Strafe noch mit naschen kann.

    • andreas

      Ach wo, für jedes Delikt gibt es eine Mindest- und eine Höchststrafe, es liegt im Ermessen der Ordnungshüter oder eines Richters, welche Strafe abgewandt wird und üblicherweise wird beim ersten Mal die niedrigste Strafe angesetzt.
      Bei Wiederholung oder wenn einer meint den Schlauen spielen zu müssen, ist die Strafe dann ev. höher.

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