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„Der Wald geht uns alle an“

Foto: 123/rf

Im Wald sind wegen Schadensereignissen und Schädlingen Eingriffe nötig, um dessen Aufgaben aufrecht zu halten. Die Landesregierung trägt dem mit der Neuauflage der Forstwirtschafts-Beiträge Rechnung.

Die Landesregierung hat am Dienstag auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler die Beiträge im forstlichen Bereich neu aufgelegt und genehmigt. Ein Schwerpunkt liegt auf Beiträgen, die für die Beseitigung von Schädlingen – derzeit in erster Linie des Fichtenborkenkäfers – gewährt werden.

Dafür hatte die Landesregierung im Vorjahr (20. Dezember 2022) zusätzliche 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der Folge sind die gesamten Fördermaßnahmen überarbeitet und neu festgelegt worden.

„Der Fichtenborkenkäfer ist ein Schädling, der im letzten Sommer in unseren Wäldern gewütet hat und dem wir während der derzeitigen Winterpause versuchen, Einhalt zu gebieten. Wir rufen die Waldeigentümer auf, aktiv zu werden, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihren Wald zum Wohl, Schutz und Nutzen aller Südtiroler von Borkenkäfern zu befreien. Dafür gibt es eine Reihe von Unterstützungen“, sagt Forstlandesrat Arnold Schuler.

Bei den neu ausgerichteten Förderungen geht es weiters um die Bringung von Schadholz nach Unwettern, die Pflege des Schutzwaldes, allgemeine waldbauliche Maßnahmen und Wegeerschließungen. „Der Wald ist nämlich auch Arbeitsplatz, Lebens- und Erholungsraum für alle, daher werden zahlreiche Maßnahmen im Wald mit Fördermitteln des Landes unterstützt“, sagt Schuler.

Förderungen in sieben Bereichen

Die Beitragsgesuche sind beim Amt für Bergwirtschaft einzureichen. Es gibt Kontrollen, die im Falle von Falschangaben oder nicht konform durchgeführten Maßnahmen die Streichung der Beiträge und Strafen nach sich ziehen können.

Nun zu den Beiträgen im Detail. In sieben verschiedenen Bereichen werden Beiträge gewährt, die in Anhängen zum Beschluss der Landesregierung geregelt werden.

Beiträge für die Bekämpfung von Schädlingen, vor allem des Borkenkäfers, werden auf drei Ebenen ausbezahlt: für Fangbäume (80 Euro), für abgelängte (in Stücke geschnittene) Bäume (20 Euro) und für entrindete Bäume (60 Euro). Dabei entscheidet das Landesforstpersonal, welche Maßnahme im Einzelfall die geeignete ist (Schlägerung, Ablängung, Entastung, vollständige Entrindung).

Beitragsberechtigt sind auch Waldbesitzer für die Bringung von Schadholz, also den Abtransport von beschädigten oder befallenen Bäumen aus dem Wald.

Neu ist: Diese Förderungen gelten auch für die Bringung von Stämmen, die eine daneben verlaufende Straße gefährden. Mit dieser Maßnahme wird der Wald vor Folgeschäden geschützt und einer weiteren Ausbreitung von Krankheiten vorgebeugt. Je nach Art des Hilfsmittels (vom Harvester bis zum Hubschrauber) werden zwischen 5 und 25 Euro pro Kubikmeter an Beiträgen gewährt. „Ein besonderes Anliegen war mir dabei die Steigerung von 9 auf 17 Euro pro Vorratsfestmeter für die Holzbringung mit der Seilwinde, denn diese Arbeiten meistens die Bauern selbst vor. Somit profitieren sie direkt von der Erhöhung“, berichtet Schuler.

Ebenso Beiträge gibt es für die Waldpflege – also Maßnahmen in der Förderung von Jungwuchs, Dickung und Stangenholz oder die Revitalisierungen und Pflege von Niederwäldern auf einer Fläche von mindestens einem halben Hektar Waldfläche. Es werden Standardkosten von 3000 Euro pro Hektar festgelegt.

Für Jungwuchs- und Dickungspflege werden 70 Prozent der anerkannten Kosten als Beitrag gewährt, für die Stangenholzpflege oder für die Niederwaldrevitalisierung 50 Prozent der anerkannten Kosten. Ebenso gefördert wird die Pflege von Schutzwald ab einer Fläche von 0,5 Hektar. Für eine Geländesteigung von unter 70 Prozent gibt es 2000 Euro pro Hektar, bei einer größeren Steigung 3000 Euro pro Hektar.

Landesbeiträge gibt es auch für die Instandsetzung und Errichtung von Forstwegen, damit beispielsweise unzureichend erschlossene Waldbestände erreichbar werden und auch Prävention und Bewältigung von Schadensmaßnahmen erleichtert werden.

Der auf dem von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordruck abgefasste Antrag auf Förderung kann in der Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Landesamt für Bergwirtschaft eingereicht werden. Einzelprivate Waldeigentümer erhalten dafür 40 Prozent der anerkannten Kosten, für Körperschaftswälder oder Interessentschaften 60 Prozent der anerkannten Kosten.

Gefördert werden auch Maßnahmen, die die wirtschaftliche Entwicklung und das Ökosystem Wald verbessern.

Unter diesen Punkt fallen die Vorbeugung von Schäden und die Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen oder Unwettern, Schädlingsbefall, Katastrophen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, die Aufforstung und die Anlage von Wäldern und Investitionen in die Widerstandsfähigkeit von Waldökosystemen.

Der letzte Punkt in den neu aufgelegten Förderrichtlinien richtet sich an jene Waldeigentümer, die verpflichtet sind, Waldbehandlungs- und Weidenutzungspläne zu erstellen. Dafür sind Beiträge im Ausmaß von 40 Prozent der anerkannten Kosten vorgesehen. Anträge um Beiträge in diesem Bereich sind innerhalb 30. Juni beim Amt für Forstplanung einzureichen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

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  • ostern

    „Der Wald geht uns alle etwas an“, aber gehört mir nicht. Was die Waldbesitzer bis jetzt versäumt haben, dafür soll das Land, mit Steuergelder der hauptsächlich. fleissigen Arbeitnehmer und Rentner
    Wieder gutmachen. Die Waldbesitzer wussten genau welche Probleme sie erwarten würde, wenn sie nichts unternehmen.
    Hört endlich mit dieser Subventions-
    Politik auf.

    • wichtigmacher

      Ja Recht hast, auf Kosten der Steuerzahler werden die Bauern (Waldbesitzer) unterstützt, weil diese zu faul (zu blöd) waren, sich um ihren Besitz zu kümmern und diesen fachgerecht instand zu halten.
      Und da „der Wald uns alle angeht“ sollten diese Schlaumeier welche nicht imstande sind den Besitz, der uns ja alle angeht zu pflegen einfach enteignet, und nicht noch mit Subventionen beglückt werden (wer weiss, wo diese Subventionen dann wirklich landen, bzw. wofür diese verwendet werden, bei unseren eh schon überforderten Kontrollorganen)

  • rumer

    Ihr zwei Plärrer seit auch Waldbesitzer, über die Eigenverwaltung eures Dorfes. Also fasst euch an eurer Nase. Habt ihr für diesen Wald jemals Subventionen bekommen? Nein? Auch andere Waldbesitzer nicht.
    Bisher mussten in Südtirol die Waldbesitzer bei der Forststation oft betteln um auch nur einzele Bäume schlagen zu dürfen. Während in Österreich meist Kahlschläge mit der Größe von einigen Hektar gemacht wurden, für die Südtiroler Förster eine Greueltat. Jetzt checkt man aber, dass der Borkenkäfer dem Jungwald in solchen Kahlschlägen nichts anhaben kann. Die Südtiroler hatten mal wieder nur vermeintlich die Weisheit gepachtet.

  • pachamama

    Die Landesregierung hat für die Aufarbeitung des Schaholzes für ganz Südtirol 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (wo der Wald uns alle angeht) und für die Seilbahn von Tiers auf die Frommeralm, mit unrechtmäßigen Bauten, 11 Millionen Euro für die Zerstörung des Waldes bereit gestellt. Da sieht man wieder wo die Gewichtung der Beitragsvergabe bei dieser Landesregierung liegt.

  • tommmi

    Ja und als Dank dass ich vor einigen Jahren 10 Bäume in meinem Wald gefällt habe die nicht achade waren durfte ich eine Strafe zahlen. Und als ich angesucht hatte 2000 m2 in Wiese umzuwandeln meinte ein supergscheiter Forstinspektor dass das ein großer Schaden für den Wald wäre u natürlich ging dies nicht, hatte nebenbei ohne Beitrag für das Ansuchen Spesen Agronom von 3000 Euro . Da hätte ich was besseres damit machen können

  • cosifantutte

    Immobilien- und Grundbesitz verpflichtet. Was auf einem privaten Wald- oder Wiesengrundstück geschieht, ist eben nicht nur allenige Angelegenheit des Grundeigentümers, sondern betrifft auch die Allgemeinheit. Z.B trägt ein Grundstück zum Abflussverhalten von Niederschlag bei, Stoffe die auf einem Grundstück verteilt werden, beeinflussen die Wassergüte, das Grundstück kann zu Hangrutschungen oder zur Brandgefahr beitragen. Wer ausserstande ist, seine Grundstücke zu bewirtschaften, soll diese im Interesse der Allgemeinheit abgeben.

  • morgenstern

    Wer seinen Wald sträflich vernachlässigt hat sollte enteignet werden. Dass die Allgemeinheit jetzt für die Schäden durch den Borkenkäfer aufkommen soll schlägt dem Fass den Boden aus.

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