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Watschn für Altmandatare

Nach der TAGESZEITUNG-Enthüllung: Die Renten der ehemaligen Regionalratsabgeordneten werden nicht um 11,8, sondern „nur“ um 3,8 Prozent erhöht.

Von Matthias Kofler

Mit breiter Mehrheit hat der Regionalrat einen Abänderungsantrag zum Haushaltsgesetz gutheißen, mit dem die gesetzlich vorgesehene Erhöhung der Leibrenten der Altmandatare etwas abgefedert werden soll. Der Antrag wurde von den SVP-Abgeordneten Magdalena Amhof, Sepp Noggler, Paula Bacher, Arnold Schuler und Helmuth Renzler, vom FI-Vorsitzenden Carlo Vettori sowie von vier Trentiner Mandataren unterzeichnet. Er sieht vor, dass für die Jahre 2022 bis 2024 ein durchschnittlicher Aufwertungsprozentsatz von ungefähr 3,8 Prozent anstatt des offiziellen ISTAT-Preisindexes (derzeit 11,8 Prozent) gelten soll. Das bedeutet, dass die Altmandatare mit Jahresbeginn nicht 500, sondern „nur“ 180 Euro mehr an Rente im Monat beziehen werden. Derzeit beläuft sich die Leibrente der Ex-Abgeordneten auf 4.300 Euro brutto im Monat. Laut Berechnungen des Regionalratspräsidium ergibt sich durch die Abänderung für den Regionalrat eine Einsparung von rund 500.000 Euro. Die Berechnung der Leibrente soll zudem in Zukunft einheitlich auf der Grundlage der letzten acht Mandatsjahre erfolgen. „Angesichts der schwierigen Lage, in der sich hhunderttausende Familien und Millionen Rentnern aufgrund der drastisch gestiegenen Preise für Lebensmittel und Kraftstoffe sowie der immens gestiegenen Gas- und Stromrechnungen befinden, wäre eine Anpassung derartigen Ausmaßes nicht gerechtfertigt“, heißt es im Antrag.

Zum Änderungsantrag gab es mehrere Sitzungsunterbrechungen für Beratungen innerhalb der Mehrheit und innerhalb der Opposition sowie unter den Fraktionssprechern. SVP-Fraktionschefin Magdalena Amhof erklärte, dass man zum einen Doppelgleisigkeiten in der Berechnungsgrundlage ausschließen wolle. Für die nächsten drei Jahre solle bei der Inflationsanpassung abgewichen werden, weil es gegenüber den Mitbürgern, die mit der hohen Inflation Schwierigkeiten hätten, nicht gerechtfertigt werden könne. Die Situation ab 2025 solle in die zuständige Gesetzgebungskommission gebracht werden, auch im Hinblick auf das Staat-Regionen-Abkommen, das es zu dieser Thematik gebe.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bemerkte, dass die Minderheit nicht damit einverstanden sei, dass die Neuberechnung der Inflationsanpassung auf drei Jahre beschränkt sei und dass die Zeit ab 2025 in einer Gesetzgebungskommission geregelt werden solle. Denn falls es dort zu keiner Einigkeit käme, dann würde man wieder auf die ISTAT-Regelung zurückfallen. Er kritisierte auch, dass bei der Neuberechnung nun wieder die famosen letzten acht Jahre herangezogen würden.

Maria Elisabeth Rieder (Team K) ergänzte, dass im zuständigen Gesetzgebungsausschuss ausführlich über das Thema gesprochen worden sei. Das Team K habe sich immer gegen Automatismen ausgesprochen, sowohl bei Vergütungen der Abgeordneten als auch bei Pensionen. Bei der Aufwertung von Vergütungen und Pensionen sollte sich an die Bürger angepasst werden. Wie Dello Sbarba finde auch sie, dass die Rückkehr zum Automatismus 2025 nicht sein solle.

Der Sprecher der Altmandatare, Franz Pahl, hatte am Wochenende gegenüber der TAGESZEITUNG erklärt, dass man keinerlei Abweichungen von der gesetzlich vorgesehen ISTAT-Anpassung akzeptieren werde. Laut Regionalgesetz 7/2019 müssen die Pensionen der Ex-Abgeordneten jährlich an die Inflation angepasst werden. Diese beträgt derzeit knapp zwölf Prozent.

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