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Digitalisierte Zählung

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Die Sprachgruppenzählung wird erstmalig sowohl in digitaler Form als auch traditionell über Papierfragebogen durchgeführt. Die Details.

Politische Ämter in der Landesregierung und den Gemeindeausschüssen oder öffentliche Stellen in den Landes- und Gemeindeverwaltungen und anderen öffentlichen Körperschaften werden in Südtirol im Sinne des Autonomiestatutes nach der Stärke der drei Sprachgruppen vergeben.

Dieser proportionale Verteilungsschlüssel findet auch in den Kommissionen und Ausschüssen Anwendung. Die Grundlage dazu ist die Sprachgruppenzählung. Es ist dies eine anonyme Erhebung des Bestands der Sprachgruppen mittels persönlicher Erklärung der Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen – nämlich zur italienischen, deutschen oder ladinischen. Diese Erhebung wurde in der Vergangenheit parallel zur Volkszählung alle zehn Jahre durchgeführt. Zumal die Volkszählung seit 2018 als jährliche Dauerzählung durchgeführt wird, war eine Entkoppelung der Sprachgruppenerhebung notwendig.

Sprachgruppenzählung alle zehn Jahre

Die Sprachgruppenzählung erfolgt weiterhin in zehnjährigem Rhythmus und wird im kommenden Jahr 2023 durchgeführt. Die Vorbereitungen dazu – in erster Linie von Seiten des Landesstatistikinstituts ASTAT in Zusammenarbeit mit dem Organisationsamt und der Informatikabteilung des Landes sowie der Informatikgesellschaft Siag – laufen bereits seit einiger Zeit.

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Durchführungsverordnung genehmigt, in der „die Modalitäten zur Umsetzung der Sprachgruppenzählung und die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der anonymen telematischen Datenerfassung“ festgelegt sind. Es ist dies eine Voraussetzung, um die Sprachgruppenzählung erstmals nicht nur über Papierfragebogen, sondern auch in digitaler Form anbieten zu können. Der rechtliche Rahmen dazu war mit der Änderung der Durchführungsbestimmung zum Proporz bereits 2021 geschaffen worden. Um die Sprachgruppenzählung auch in digitaler Form zu ermöglichen, müssen zahlreiche komplexe datenschutzrechtliche Sachverhalte geklärt werden. „Sobald sämtliche diesbezügliche Voraussetzungen mit den zuständigen Behörden – vor allem der Datenschutzbehörde – geklärt und technisch umgesetzt sind, kann der Termin bekannt gegeben werden“, sagt Kompatscher.

Der Landeshauptmann unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Erhebung der Sprachgruppen: „Die im Zweiten Autonomiestatut vorgesehenen Schutzinstrumente wie Gleichstellung der Sprachen, Stellenproporz oder muttersprachlicher Unterricht geben allen drei Sprachgruppen die notwendige Gewissheit, nicht übervorteilt zu werden.“

Neue digitale Erhebung

An der Zählung nehmen alle Bürgerinnen und Bürger teil, die am Stichtag in Südtirol ansässig und im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft sind. Die Minderjährigen unter 14 Jahren geben die Erklärung mithilfe der Eltern oder Erziehungsberechtigten ab. Personen, die sich zu keiner der drei Sprachgruppen zählen, geben eine anonyme Erklärung zur Angliederung an eine der drei Sprachgruppen ab. „Wir planen zwei Erhebungsphasen“, erklärt ASTAT-Direktor Timon Gärtner, „eine erste digitale Phase, die neu eingeführt wird, und im Anschluss die klassische Fragebogenerhebung.“ Während die digitale Erhebung schnell und bequem von daheim aus anhand der digitalen Identität SPID, der aktivierten Bürgerkarte oder der elektronischen Identitätskarte erfolgt, kommt bei der traditionellen Form Statistikpersonal zum Einsatz, das von Tür zu Tür geht. Alternativ kann die Erklärung über den Bürgerschalter vorgenommen werden.

Die von der Landesregierung genehmigte Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

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