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„Vernünftige Lösung“

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Wie SVP-Bauernvertreter Franz Locher über die neuen Kriterien zum Urlaub auf dem Bauernhof denkt.

Landesrat Arnold Schuler hat die Kriterien festgelegt, die künftig für den Urlaub auf dem Bauernhof gelten sollen – sozusagen als Entschädigung, weil die bäuerlichen Betriebe im Bettenstopp nicht inbegriffen sind.

Künftig muss der Bauer seinen Wohnsitz am Hof haben, UAB ist außerdem nur noch für Einzelunternehmen möglich. Chalets sind künftig nicht mehr erlaubt, außer es ist aufgrund des Denkmalschutzes nicht anders möglich. Auflage für alle ist außerdem, dass die Betriebe drei Blumen oder Mitglied einer Qualitätsmarke sein müssen.

Eine zusätzliche Auflage gibt es für jene Betriebe, die mehr als zwei Wohnungen betreiben wollen. Ein Familienmitglied des Hofes muss in die Bauernkrankenkasse eingeschrieben sein. Am wichtigsten ist aber die Beschränkung auf 15 Betten, mehr darf es künftig nicht mehr geben.

Franz Locher, einer jener Landtagsabgeordneten, die dafür kämpften, dass UaB vom Bettenstopp ausgeschlossen bleibt, zeigt sich mit den neuen Regeln durchaus einverstanden: „Ich halte das für eine vernünftige Lösung: Wir wollen unseren authentischen Urlaub auf dem Bauernhof. Diesen sehe ich durch diese Regeln garantiert.“

Locher unterstreicht, dass UaB lediglich ein Zusatzverdienst wäre, weil man mit der Landwirtschaft zu wenig verdiene. Insbesondere für die Kinder der Bauern sei es daher wichtig, dass diese auch künftig Entwicklungsmöglichkeiten haben.

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