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Bestätigte Erpressung

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Das Oberlandesgericht bestätigt die erstinstanzlichen Schuldsprüche gegen drei Männer aus Kalabrien, die einen pakistanischen Wirt in Bozen schickanierten, weitgehend.

von Thomas Vikoler

Derartige Gäste sind keinem Wirt zu wünschen: Sie treten in den Gastraum ein, bedienen sich am Tresen und in der Küche und sagen es geradeheraus: „Wir bezahlen nicht“.

So ging das monatelang in einem Bozner Gastlokal, das von einem 37-jährigen Mann aus Pakistan betrieben wird. Die Gäste: Drei aus Kalabrien stammende Männer, die in der Landeshauptstadt wohnhaft sind und es sich zum Ziel setzten, einen Wirt zu schickanieren.

So steht es in einem Urteil, das der Bozner Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg Anfang März dieses Jahres sprach: Die drei Angeklagten wurden in einem verkürzten Verfahren (ein Drittel Strafnachlass) zu insgesamt rund 15 Jahren Haft verurteilt. Dem Bartreiber, der sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen hatte, wurde ein Vorschuss auf die Schadensersatzsumme in der Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Außerdem mussten die Angeklagten ihm die Prozessspesen ersetzen.

Die Selbstbedingung am Tresen mit anschließender Nicht-Bezahlung war freilich nicht alles, wofür die drei Kalabresen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen wurden.

Als der Wirt sich schließlich wehrte und ihnen, die Rechnung für das Konsumierte vorlegte, wurden sie handgreiflich: Die unliebsamen Gäste drücken ihn zu Boden und verprügelten ihn. Im Krankenhaus wurde dem Pakistaner danach eine Heilungsdauer von 20 Tagen bescheinigt. Damit nicht genug: Die drei Männer wollten von dem Mann im Anschluss auch die medizinischen Befunde ausgehändigt bekommen, damit dieser damit nicht Anzeige erstatten kann. Dass tat er dann doch, die drei gewaltsamen Gäste wurden ausgeforscht und angeklagt.

Über ihren kalabresischen Anwalt legten sie Berufung gegen den Schuldspruch am Landesgericht ein. Am Donnerstagnachmittag bestätigte das Oberlandesgericht den schwersten Tatbestand aus der Anklage, nämlich Erpressung. Das Verhalten der drei Männer sei eindeutig erpresserisch gewesen und das in mehreren Phasen.

Die Haftstrafen für die drei Männer wurden dennoch geringfügig herabgesetzt, weil für den Tatbestand der Drohung keine Strafanzeige seitens des Wirts vorlag.

Das Strafmaß für die beiden Brüder Gianluigi Cappello und Saverio Cappello liegt nun bei vier Jahren und zehn Monaten Haft bzw. fünf Jahren, vier Monaten und 20 Tagen Haft. Das Strafmaß für den dritten Angeklagten Francesco Federico (auf freiem Fuß) aus der ersten Instanz wurde hingegen bestätigt. Saverio Cappello befindet sich derzeit im Hausarrest mit Fußfessel.

Der Verteidiger der drei Angeklagten hat angekündigt, gegen das Urteil des Bozner Oberlandesgerichts Kassationsbeschwerde einzulegen, die Strafen sind also nicht rechtskräftig.

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