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Lochers Nein

Warum sich der SVP-Bauernvertreter Franz Locher bei der Wohnbaureform von LR Waltraud Deeg querlegt.

von Matthias Kofler

Paula Bacher versucht, den fraktionsinternen Konflikt möglichst herunterzukochen: „Nachdem es sich um eine komplexe Materie handelt, wollen sich die Mitglieder des Ausschusses die Zeit geben, um dies zu vertiefen und dem Plenum den bestmöglichen Entwurf vorzulegen“, begründet die Vorsitzende des 4. Gesetzgebungsausschusses ihre Entscheidung, die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs zur Wohnbauförderung vorerst auszusetzen.

Was die SVP-Politikerin dabei geschickt verschweigt: Innerhalb ihrer Fraktion stößt der von Landesrätin Waltraud Deeg vorgelegte Entwurf auf mächtigen Widerstand. Insbesondere der Bauernvertreter Franz Locher stellte in der Sitzung am Montag unmissverständlich klar, dass er dem Deeg-Vorschlag nicht die Zustimmung geben könne. Auch eine Sitzung der SVP-Fraktion am Montagabend änderte nichts an der ablehnenden Haltung des Sarner Abgeordneten. „Es liegen eine Reihe von Abänderungsanträgen vor, zu denen wir intern noch keine Einigung erzielen konnten“, bringt es Locher auf den Punkt.

Dem SVP-Bauernvertreter stoßen mehrere Aspekte des Deeg-Entwurfs sauer auf. So hält er die derzeit geltenden Wohnraum-Obergrenzen beim geförderten Wohnbau für zu gering. Um vom Land gefördert zu werden, darf eine Wohnung nicht mehr als 110 Quadratmeter Wohnfläche haben. Locher fordert eine Erhöhung des Limits auf mindestens 130 Quadratmeter und erinnert daran, dass für die Dienstwohnungen in den Gewerbezonen bereits 160 Quadratmeter gelten. Ein weiterer Knackpunkt ist laut dem SVP-Mandatar die automatische Löschung der Sozialbindung bei konventionierten Wohnungen und dem geförderten Wohnbau, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Derzeit sei unklar, nach welchen Kriterien die Entbürokratisierung der Sozialbindung erfolgen soll, gibt Locher zu bedenken. Geht es nach Landesrätin Deeg, soll sowohl für die Bindungen für die Wohnungen als auch für den Grund dieselbe Dauer von 20 Jahren vorgesehen werden.

Dadurch entstehe mehr Klarheit über den Ablauf der Wirksamkeit der Verpflichtungen für die BürgerInnen. Weiters ist vorgesehen, dass die Unbedenklichkeitserklärung für die grundbücherliche Löschung der Sozialbindung nach deren Ablauf durch den Direktor der Landesabteilung Wohnungsbau von Amts wegen ausgestellt wird und folglich die Interessierten selbst keinen diesbezüglichen Antrag mehr stellen müssen, wodurch zusätzlicher Zeitaufwand und Kosten für die BürgerInnen vermieden werden sollen. Ein Dorn im Auge ist Locher auch die sogenannte Vallazza-Norm: Der von Landesrätin Deeg mit einigen SVP-Abgeordneten erarbeitete Artikel soll sicherstellen, dass sich der „Gadertaler Trick“, mit dem Manfred Vallazzas Schwester und ein Cousin zu einer geförderten Wohnbauzone gekommen sind, nicht mehr wiederholt. Demnach ist die Zuweisung eines geförderten Baugrunds in demselben Mischgebiet an die vorigen Eigentümer oder an deren Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades nicht mehr zulässig.

Laut Locher läuft das Land mit einer solchen Regelung Gefahr, das Kind mit dem Bade auszuschütten. 30 bis 40 Mikrozonen in Südtirol wären von einem De-Facto-Baustopp betroffen. „Wir brauchen eine vernünftige Lösung, damit die Verwandten, die nicht unbedingt die besten Kollegen des ursprünglichen Eigentümers sein müssen, in den Dorfweihlern weiterhin bauen dürfen“, betont der Sarner. Ein möglicher Kompromiss könnte darin bestehen, dass die Verwandten in den entsprechenden Bauzonen zwar bauen können, für die Bauzone aber keine Landesbeiträge erhalten (aufgrund von Gerichtsurteilen ist das ohnehin bereits der Fall). Die Betroffenen wären aber berechtigt, um alle anderen öffentlichen Förderungen anzusuchen. Die SVP-Fraktion will bis zur nächsten Sitzung des Gesetzgebungsausschusses am 18. Oktober eine Lösung erarbeiten, mit der alle Mandatare einverstanden sind.

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