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Klappt das, Herr Schuler?

Arnold Schuler

Nach der Genehmigung der Bettenobergrenze: LR Arnold Schuler über den Deal mit den Bauern, die Frage der Kontrolle – und ob nicht die großen Hoteliers am meisten profitieren.

Tageszeitung: Herr Landesrat, Sie sind seit Jahrzehnten in der Politik. Ist die Einführung der Bettenobergrenze ihr größter politischer Erfolg?

Arnold Schuler: Gemeinsam mit der Reform der Gemeindenfinanzierung war das bisher mein größter Erfolg. 2009 hatten die Gemeinden über 1,2 Milliarden Euro Schulden mit einer jährlichen Steigerung von 100 Millionen. Das von mir erarbeitete Finanzierungskonzept hatte zur Folge, dass die Schulden der Gemeinden auf unter 300 Millionen Euro gesunken sind. Diese Reform brachte zwar wohl kaum Stimmen, war bisher aber die größte Genugtuung in meiner politischen Zeit. Das Tourismusentwicklungskonzept ist sicher auch ein politischer Meilenstein, weil es einen nachhaltigen Einfluss auf die weitere Entwicklung des Tourismus haben wird.

So eine strenge Bremse für den Tourismus ist wohl einmalig. Gab es einen konkreten Moment, wo Sie dachten, Südtirol braucht das jetzt unbedingt?

Es gab schon vor der Pandemie öfters Diskussionen über den Overtourism. Ausschlaggebend war unter anderem auch die Entwicklung bei der Vermietung von privaten Wohnungen über Plattformen wie Airbnb: Allein in den letzten Monaten haben die Zahlen enorm zugenommen. Das hat nicht nur Auswirkungen auf den Tourismus, sondern auch auf den Wohnungsmarkt. Ein weiterer Grund war, dass die bisherigen Regeln de facto nicht kontrollierbar waren und toter Buchstabe blieben. So gab es schon zweimal eine Art Bettenstopp, aber die Entwicklung der Nächtigungen ging trotzdem nach oben. Jetzt gibt es einen Paradigmenwechsel.

Und zwar?

Uns interessieren – und mir ist kein anderes Land bekannt, wo das so gemacht wird – nicht mehr die Fixbetten eines Betriebes, sondern entscheidend ist, wie viele reguläre Nächtigungsmöglichkeiten es gibt. Uns interessiert, wie viele Menschen sich in einer Struktur aufhalten – und nicht ob sie in einem Bett, einem Zustellbett oder auf einer Couch schlafen. Wenn wir ernsthaft über Nachhaltigkeit reden wollen, muss man anstelle der Schlafplätze die Menschen sehen, die letztendlich die Ressourcen beanspruchen. Zudem gibt es jetzt eine Gleichschaltung: Die ordnungsgemäß gemeldeten Betten, die auf der Erlaubnis oder der Tätigkeitsmeldung stehen, entsprechen künftig der Obergrenze an Gästebetten. Diese Zahl muss mit den Ortstaxenmeldungen übereinstimmen. Das kann man per Knopfdruck kontrollieren. Nur so kann das funktionieren und ist auch sanktionierbar.

Ausschlaggebend für die Zustimmung der SVP-Bauern waren großzügige Ausnahmen für den Urlaub auf dem Bauernhof. Am Ende ist man der Bauern-Lobby weiter entgegengekommen als erwartet: Kein Betrieb, der bestimmte Qualitätskriterien nach Vorbild des Roten Hahnes einhält, ist dem Bettenstopp unterworfen. Wie kam es zu dieser Lösung?

Ich sehe das nicht so. Die bisherigen Vorschläge sahen Ausnahmen bei einer bestimmten Fläche bzw. bei einer bestimmten Großvieheinheit vor. Jetzt unterliegen grundsätzlich alle Höfe dem Bettenstopp, und nur wer gewisse Kriterien, die über die Qualitätskriterien hinausgehen werden, erfüllt, ist ausgenommen. Diese Regelung ist einschränkender. Und vor allem garantiert sie besser, dass wirklich das dahintersteht, was wir uns unter UaB vorstellen.

Wer soll die Einhaltung der Kriterien kontrollieren? Oder anders gefragt: Kann man mit dieser Lösung wirklich ausschließen, dass Papierbauern UaB betreiben?

Das muss natürlich besser kontrolliert werden. Wir können uns gut vorstellen, wie in anderen Bereichen einen externen Dienstleister aufzubauen, der die Kontrollen vornimmt. Nur dann wird es funktionieren. Sonst werden viele Gemeinden weiterhin wegschauen.

Muss man nur beim Antrag um mehr Betten die noch zu definierenden Kriterien nachweisen oder auch drei Jahre später noch?

Wir werden das UaB-Gesetz dahingehend ändern, dass das Anrecht auf die Betten verfällt, wenn die Kriterien zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr eingehalten werden.

Braucht ein Obst- oder Weinbauer mit mehr als sechs Hektar Fläche wirklich Urlaub auf dem Bauernhof, um zu überleben?

Aus diesem Grund wird es ja Kriterien geben. Wir müssen die Ausnahmen auch gut begründen, damit sie EU-rechtlich standhalten und nicht den Wettbewerb verzerren.

Aber ursprünglich sagten Sie und auch der Landeshauptmann, dass ein großer Obst- oder Weinbauer keinen UaB braucht, um zu überleben. Was hat sich geändert?

Daran hat sich nichts geändert. Jetzt gibt es anstelle der Hektargrenzen aber neue Kriterien für Ausnahmen für UaB. Es ist deutlich einschränkender, wenn man diese Kriterien auf alle Höfe ausweitet.

Das gesamte Tourismuskonzept rund um die Bettenobergrenze steht und fällt damit, ob tatsächlich kontrolliert wird. Bisher haben Kontrollen im Tourismus, bei UaB usw. nicht funktioniert – es wird viel Schindluder getrieben.

Das müssen wir vermeiden. Es hat in allen Bereichen Situationen gegeben, die nicht in Ordnung waren – auch im gewerblichen Bereich mit deutlichen Überbuchungen. Es geht auch darum, unfairen Wettbewerb untereinander zu vermeiden: Wenn man Qualitätskriterien festlegt – etwa einen Personalschlüssel –, müssen sich die Betriebe auch daran halten. Abweichungen bedeuten eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Nachbarbetrieb. Deshalb ist es wichtig, dass neben der Quantität auch die Qualität kontrolliert wird. Das war bisher kaum möglich – etwa weil es die legale Möglichkeit der Zustellbetten und Couches gegeben hat. Jetzt ist das geklärt: Der Begriff Gästebetten umfasst alle regulären Schlafmöglichkeiten. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Obergrenze, sondern auch auf Qualitäts- und Einstufungskriterien, weil jetzt die Spielregeln klar sind. Auch im nicht-gewerblichen Bereich – etwa UaB – wurde einiges nicht ordnungsgemäß gemacht. Das ist schade für das Image des UaB und des Landes. Wer in Südtirol UaB bucht, muss auch das bekommen, was er bucht: Dass der Bauer und die Bäuerin auf dem Hof wohnen und ihn bewirtschaften. Wir haben das UaB-Gesetz bereits vor zwei Jahren verschärft und jetzt gibt es nochmals eine Verschärfung, um Missbrauch zu verhindern. Die landwirtschaftliche Produktion und Tätigkeit muss vordergründig sein und nicht der Tourismusbetrieb.

Und ein externer Dienstleister soll jetzt das richten, was die Gemeinden verabsäumt haben?

Die Gemeinden tragen nicht allein die Schuld, weil Kontrollen wegen unklarer Regeln oft kaum möglich waren. Jetzt gibt es mehr Klarheit. Und es muss natürlich entsprechend kontrolliert werden, denn wir brauchen keine neuen Regeln machen, wenn diese dann nicht eingehalten werden.

Zu einigen Details der neuen Regeln: 95 Prozent der aufgelassenen Betten verbleiben in der Gemeinde und werden dort neu verteilt. Nur fünf Prozent fließen ins Landeskontingent und werden an strukturschwache Gemeinden umverteilt. Das ist sehr wenig und macht den Tourismus in den Hochburgen nicht „sanfter“.

Das war der Vorschlag der Gemeinden. Ursprünglich war vorgesehen, dass nur stark entwickelte Gemeinden aufgelassene Betten abgeben müssen – und zwar zu einem höheren Prozentsatz. Mit den jetzigen fünf Prozent für alle Gemeinden bin ich aber überzeugt, dass am Ende mehr in das Landeskontingent zur Umverteilung fließt. Denn in Hochburgen werden nicht allzu viele Betten aufgelassen. Außerdem gibt es in Bezug auf die Dreiteilung der Gemeinden in stark entwickelte, entwickelte und nicht-entwickelte Gemeinden keinen Streitpunkt mehr. Auch die Bettenstopp-Ausnahme für historische Ortskerne haben wir auf alle Gemeinden ausgeweitet. Ursprünglich wollten wir strukturstarke Gemeinden nicht berücksichtigen.

Wie will man verhindern, dass am Ende die großen Betriebe profitieren? Große Hoteliers könnten andere Betriebe einfach aufkaufen, bevor diese schließen und damit ein Bettenkontingent zur Umverteilung frei würde.

Ich bin überzeugt, dass das neue Konzept vor allem zum Schutz der kleinen und mittleren Betriebe ist. Denn vor allem große Betriebe gestalten die Preise in Nebensaisonen so, dass andere in Schwierigkeiten geraten. Wir sehen ja die Entwicklung in Richtung 4-Sterne-Hotels. Mit diesen Maßnahmen stützen wir Klein- und Mittelbetriebe, weil wir die Entwicklung in die Größe einschränken. Auch mit der Maximalzahl von 150 Betten pro Betrieb. Es ist auch so, dass bestehende Betriebe in Siedlungsgebieten wieder an Wert gewinnen werden, weil es keine Möglichkeit mehr gibt, außerhalb der Siedlungsgebiete ein Hotel zu errichten. Zu betonen ist, dass Betten nicht gekauft werden können, um die eigene Anzahl aufzustocken. Es ist aber sehr wohl möglich – und das lässt sich auch nicht verhindern –, dass ein Betrieb einen anderen kauft und weiterführt. Es bleibt aber ein eigener Betrieb und die Betten können nicht zusammengelegt werden.

Große, finanzkräftige Hoteliers werden ein wirtschaftliches Interesse daran haben, andere Betriebe zu kaufen. Bleibt für kleine Betriebe, die sich entwickeln wollen, dann überhaupt etwas zum Umverteilen übrig?

Es liegt auch im allgemeinen Interesse, dass bestehende Betriebe mit einer bestimmten Größe als eigenständige Betriebe weitergeführt werden. Zudem ist es ausgeschlossen, dass jemand Betten kaufen kann, um den eigenen Betrieb aufzurüsten.

Aber es könnte in die Richtung gehen, dass große Hoteliers immer mehr – wenn auch jeweils eigenständige – Strukturen besitzen. Sprich dass sich immer mehr Betriebe auf wenige Köpfe konzentrieren.

Auch wenn man wollte, könnte man das nicht eingrenzen. Das Recht, einen Betrieb zu kaufen und weiterzuführen, kann man niemandem nehmen.

Oppositionspolitiker vermissen Regeln in Bezug auf den Ressourcenverbrauch. Etwa wie groß ein Wellnessbereich oder ein Chalet sein darf.

Ich habe immer wieder bemängelt, dass rund um das Tourismusentwicklungskonzept nicht – wie erhofft – über Nachhaltigkeit und Qualität diskutiert wird. Leider hat sich der Großteil der Diskussion auf die Betten konzentriert. Zugegeben waren im Landtag tatsächlich die Betten das Thema, weil eine Gesetzesänderung zur Obergrenze und der Zuteilung nötig war. Andere Themen sind jetzt natürlich zu diskutieren. Wir müssen etwa die Kriterien der quantitativen-qualitativen Erweiterung neu definieren. Zudem haben die Gemeinden selbst vorgebracht, dass Nachhaltigkeitskriterien bei der Zuweisung der Betten eine wichtige Rolle spielen sollen.

Also werden bald auch Kriterien zum Ressourcenverbrauch festgelegt, etwa zur zulässigen Größe von Strukturen?

Es war der Wunsch der Gemeinden, bei der Zuteilung der Betten vor Ort selbst Kriterien erarbeiten zu können. Dabei soll auch eine Rolle spielen, welcher Betrieb auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit das bessere Konzept hat.

Interview: Heinrich Schwarz

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (21)

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  • andreas

    1) Wenn die Bäuerin auf dem Hof leben und diesen bewirtschaften muss, muss die Deeg dann ihr UAB schließen?

    2) Wenn ein Kolfuschgerhof unter den Bedingungen eines 5 Sterne Hotels ausbaut und dieses dann anscheinend ohne gültige Konzession als 4 Sterne Hotel eröffnet, warum wird der Laden nicht sofort geschlossen?

    3) Unterliegen die privaten AirBnb Anbieter den gesetzlichen Bestimmungen mit Tourismusabgabe und steuerlichen Belastungen?

    Nichts wird passieren und dieses substanzlose Gelabber ohne Konsequenzen der Politiker ist u.a. ein Grund für die Politikverdrossenheit und den Umstand, dass die Kaste nicht mehr ernst genommen wird.

    • criticus

      Ja, da hat ein @andreas völlig recht!
      Ach Herr Schuler, da habt ihr jetzt so lange herumgestritten und herausgekommen ist ein Gesetz wo jeder ohne Konsequenzen machen kann, was er will. Keiner von euch kennt die Regeln genau, Hauptsache niemand hat sein Gesicht verloren. Es hätte wichtigere Themen für den Landtag gegeben, aber für das einfache Volk hat die SVP ja nie Zeit. Dass dieses „Lari-Fari-Gesetz“ Auswirkunken auf den Wohnungsmarkt haben wird, das glauben Sie wohl selbst nicht, oder? Erhöht doch endlich drastisch die GIS-Steuer für Ausländer, die in Südtirol die Wohnungen für 3 Wochen Urlaub kaufen. Ach Herr Schuler, vor einigen Jahren als Revoluzzer groß angetreten und was ist am Ende herausgekommen? Wir SüdtirolerInnen hoffen, dass das ihre letzte Amtszeit ist.

  • hallihallo

    das vielleicht positive an diesem bettenstopp ist, daß in den letzten 2 wochen viele wohnungen, welche jahrelang ohne meldung vermietet wurden, schnell noch gemeldet wurden und somit jetzt allen steuerlichen auflagen unterliegen.
    das lächerlichste ist sicherlich , daß wenn einer einen betrieb vollberuflich ausübt, keine betten mehr bauen kann, aber der bauer der den betrieb als nebenerwerb führt, ausbauen darf. außerdem wäre interessant zu wissen, ob bei den bauern effektiv kontrolliert wird, ob wie vom gesetz vorgeschrieben , der nebenerwerb weniger umsatz macht , als der haupterwerb. hier habe ich große zweifel , ob dies so ist.
    und drittens, wenn der schuler alle touristen in südtirol erfassen will, dann kann er ja mal den alfreider beauftragen, alle illegalen camper mit ihren alten vw-bussen (euro 0, was haben die im unesco-gebiet zu suchen??) am grödnerjoch zu erfassen. die nächsten drei wochen wären der ideale zeitpunkt.
    es heißt immer , das unesco-gebiet muß man schützen und dann rußt regelmäßig ein 40 jahre alter camper vor dir auf die pässe.

  • meraner

    Herr Schuler, das Problem ist dass sie von dem was sie machen null Ahnung haben. Erstens konnten sie bei ihren Vorstellungen nie genau definieren woran man in Südtirol den Overtourism erkennt. Und nun zu ihren Bestimmungen: In Zukunft ist es so, dass ein Hotel, welches nur mehr ein Zimmer frei hat, dieses an eine Familie mit zwei Jugendlichen nicht vermieten darf, da dies wegen Überbelegung eine Strafe nach sich ziehen würde. Und sie wundern sich, dass es sowas in keinem anderen Land gibt?

  • pingoballino1955

    Der Herr Schuler wiegt sich in UNSCHULD! Meint wohl,wir alle sind dumm geboren und durchschauen sein Spielchen nicht,was er als Erfolg verkaufen will!

  • gerhard

    Wie soll ein Politiker wie Schuler über Millionenbeträge entscheiden können, wenn er nicht einmal bei 600 Euro Subventionsbetrug genügend Anstand hat?
    Wie soll einer, der bei 600 Euro nicht nein sagen kann, dann bei wesentlich höheren Beträgen die Finger weglassen können?
    Sind solche Politiker überhaupt tragbar, dürfen wir denen überhaupt trauen.
    Speziell bei einem Thema, bei denen bestimmten Interessengruppen das Durchsetzen Ihrer Ziele sehr viel Geld wert ist ?

  • eiersock

    Ehemaliger Revoluzer :BLABLABLABLABLA ols nichts

  • romy1988

    Danke, @andreas, Du sprichst mir aus der Seele. Die Glaubwürdigkeit ALLER Politiker ist verloren gegangen, jeder nutzt für sich seine Vorteile. Kontrollen werden zu lasch durgeführt, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Beamte eben. Bezüglich deiner Äußerung zum Kolfuschgerhofs war es meiner Meinung nie die Absicht der Besitzer, ein 5-Sterne-Hotel daraus zu machen. Der Grund dafür war, dass bei einem Ansuchen um 5 Sterne größer gebaucht werden durfte, sonst nichts. Dass nach bald 2 Jahren immer noch nichts dagegen unternommen wurde, zeigt die Ernsthaftigkeit der Kontrollen. Zum Schämen, meine Stimme bei den nächsten Wahlen bekommt garantiert keiner mehr.

    • morgenstern

      Bezüglich deiner Stimme, da tust du ihnen aber den größten Gefallen, denn der SVP ist es Wurst ob sie mit 50 oder nur mit 49% Wahlbeteiligung weiterhin das Sagen hat.

    • andreas

      Es geht nicht mal um Kontrollen, da es ja zur Anzeige gebracht wurde, dass er ohne gültige Konzession den Laden offen hält.
      Eher darum, dass Executive, Gemeinde und Land auf diesen Rechtsverstoß nicht reagieren bzw. es wohl keine oder nur wenig Konsequenzen dafür gibt.
      Das wäre eigentlich Amtsunterlassung.

  • dn

    Der Berg hat gekreist und eine Maus ward geboren.

  • snakeplisskien

    Wenn sich mal jemand informieren würde, anstatt immer dasselbe weiterhin zu behaupten, dann würde in Erfahrung gebracht werden, dass der Kolfuschgerhof längst schon die 5 Sterne beantragt und auch erhalten hat.

    • andreas

      Auf der Webseite stehen auf den primären Seiten keine Sterne und auf Booking ist er mit 4 Sterne gelistet.
      Er hat wegen dieser Sternegeschichte eine Klage am Hals und hat laut Zeitungsberichten ohne gültige Konzession eröffnet.

      Was genau möchtest du also erklären?
      Dass er wegen der Klage die Sterne beantragen musste, war wohl klar, ändert aber nichts am bauernschlauen Verhalten, mit welchem er wohl auch noch billig davonkommt.

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