Du befindest dich hier: Home » Chronik » Verurteilter Förster 

Verurteilter Förster 

Foto: 123RF.com

Der ehemalige Leiter einer Südtiroler Forststation muss laut einem Urteil des Rechnungshofs wegen Zweckentfremdung von öffentlichem Holz 1.900 Euro Schadensersatz zahlen. 

von Thomas Vikoler

Der inzwischen 55-jährige Oberförster hat offenbar zwei Leidenschaften: Den Wald und die Verarbeitung von Holz. Zu ersterer brachte er es immerhin zum Leiter einer Südtiroler Forststation, zweitere brachte ihm Schwierigkeiten mit der Justiz ein. Im Oktober vergangenen Jahres begann am Bozner Landesgericht ein Strafprozess gegen den Förster zum Tatbestand der Amtsunterschlagung. Er hat laut Anklage der Staatsanwaltschaft Lärchenrundholz, Fichtenbretter, Lärchen- und Zirbenholz aus öffentlichen Beständen zu Tischen, Stühlen bzw. Füßen und einen Futterstand verarbeitet. Objekte, die schließlich bei privaten Nutzern landeten.

Für die Rechtssprechende Sektion des Rechnungshofs ist diese Art der Zweckentfremdung von öffentlichen Gütern – in der juristischen Fachsprache eine „verzerrte Verwendung“ – jedenfalls erwiesen. Sie hat den (inzwischen ehemaligen) Forststationsleiter nun zur Zahlung von 1.900 Euro Schadensersatz verurteilt. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof war mit 5.800 Euro wesentlich höher. Der Schaden muss laut Urteil einer örtlichen Verwaltung für Gemeinnutzungsgüter entrichtet werden. Dazu kommen rund 400 Euro an Prozessspesen.

In der Urteilsbegründung heißt es, das Holz bzw. die damit hergestellten Gegenstände seien für Befriedigung der Bedürfnisse von Freunden und Verwandten verwendet worden. Jedenfalls zeitweise. Alles sei von der „gemeinsamen hedonistischen Absicht“ gekennzeichnet gewesen, die vom Oberförster getischlerten Gegenstände für die Durchführung von Partys oder Freizeitveranstaltungen in den Gärten/Obstgärten zu nutzen.

Die Rede ist von jeweils einem Set aus zwei Bänken und mit zwei Tischen, zwei Holzbeinen für einen Tisch und vier für Bänke und einen Unterstand für die „Bedürfnisse eines Damhirsches“ einer privaten Person, welche mit dessen Materialien im Jahre 2016 von Mitarbeitern der Forststation im Jahre 2016 hergestellt wurden. Einige der Objekte seien zeitweise an der Talstation eines Lifts und einer Bushaltestelle gesehen worden.

Der Rechnungshof macht dafür, jedenfalls teilweise, den Forststations-Leiter verantwortlich, dem sie „Unbekümmertheit“ und „bedingtem Vorsatz“ im Rahmen einer personalisierten Tauschlogik unterstellt.

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass kein Schaden nachweisbar, wie auch das Disziplinarverfahren gegen den Förster ergeben habe. Dieser habe nie wissentlich und willentlich Material und Arbeitskraft öffentlichen Ursprungs für private Zielsetzungen verwendet.

Der Rechnungshof sieht es nun anders.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • meinemeinung

    Ja der Förster hat das sicher von Anderen Öffentliche Betriebe abgeschaut, wo Stunden geschunden, Putzmaterial, Hygieneartikel, Fressalien, Werkzeug usw. genommen (nicht geklaut) werden und auch wieder Geld daraus gemach wird.
    Die Kontrolle unsere Direktoren und Verwalten ist einfach ein Graus, viel Geld verdienen für nix,
    aber jeder schaut weg und unsere Gesetze sind eine Einladung für dieser Art von Unterschlagung Öffentlichen Gute , es passiert eh nix. Bestes Beispiel diese Artikel , die werden geradezu aufgefordert .

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen