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Proporz beim Wobi

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Waltraud Deegs Gesetzentwurf zum sozialen Wohnbau wurde gestern von der Gesetzgebungskommission in einigen Punkten abgeändert. So kommt die Proporzregelung bei der Zuweisung der Wobi-Wohnungen.

von Heinrich Schwarz

Einen ganzen Tag lang befasste sich der 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtages gestern mit dem Gesetzentwurf, mit dem der soziale und öffentliche Wohnbau in Südtirol reformiert werden soll. Das von Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg ausgearbeitete Gesetz soll einer von vielen Schritten sein, um Wohnen leistbarer zu machen. Man werde mehr Wohnraum schaffen und die Wohnungen des Wohnbauinstitutes für mehr Zielgruppen öffnen.

Kritisiert wurde im Vorfeld von vielen Seiten, dass der Gesetzentwurf zu unklar sei und sehr viele Entscheidungen an die Landesregierung delegiert werden, die somit freie Hand habe. So etwa bei der Festlegung der Kriterien für den Zugang zu Wobi-Wohnungen.

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