Geld für Skigebiete
Nach neuen „nachhaltigen“ Richtlinien will das Land Südtirol ab sofort und vorerst bis 2023 in erster Linie Kleinstskigebiete unterstützen.
Die Landesregierung hat neue Richtlinien beschlossen, nach denen die Entwicklung von Skigebieten vorerst bis zum Jahr 2023 gefördert werden soll.
Die Gültigkeit der ehemaligen Förderrichtlinien war mit Jahresende 2020 ausgelaufen.
„Mit dem heutigen Beschluss und der Genehmigung der neuen Richtlinien geben wir vor allem den Betreibenden von kleinen Skigebieten und Dorfliften die Möglichkeit, sich um Landesförderung für eine Reihe von Investitionen zu bewerben“, betont Landesrat Philipp Achammer.
Gerade Kleinstskigebiete könnten Investitionen häufig nicht stemmen, seien aber für einheimische Familien und auch für Urlaubsgäste wichtig. „Aus diesem Grund haben wir für die Dorflifte den Zuschuss zur Deckung von Betriebskosten vorgesehen“, informiert der Landesrat. „Zudem haben wir eine Schutzklausel eingebaut, die bei Mittelknappheit Förderanträge für Dorflifte Vorrang einräumt.“
Förderung für Speicherbecken und überdachte Parkplätze eingeschränkt
So wird in den Richtlinien weiterhin zwischen lokalen Skigebieten, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, und Skigebieten im internationalen Wettbewerb unterschieden. Demnach ist in lokalen Skigebieten im internationalen Wettbewerb eine Finanzierung für Speicherbecken nicht mehr möglich. Überdachte Parkplätze im Bereich der Talstation können auch nicht mehr aus dem Rotationsfonds gefördert werden.
Generell sind Förderungen für Beschneiungsanlagen, Pistenpräpariergeräte, Beleuchtung, Sicherheitsnetze, Förderbänder und Speicherbecken in unterschiedlicher Höhe – abhängig von Volumen und Art der Investition – vorgesehen. Nicht gefördert werden Investitionen in großen Skigebieten mit mehr als 50.000 Personen pro Stunde Gesamtförderleistung. Von einer Förderung ausgeschlossen sind zudem die ordentliche Instandhaltung, Investitionen, die nicht im Register der abschreibungsfähigen Güter eingetragen sind, und Lease-Back-Geschäfte. Die förderfähige Mindestausgabe liegt bei 15.000 Euro.
Bis 30. Juni um Landesförderung ansuchen
Um Landesförderung für die Entwicklung von Skigebieten können Unternehmen ansuchen, die in der Handelskammer eingetragen und Konzessionsinhabende sind. Jeder Konzessionsinhabende kann im Jahr pro Skigebiet einen Förderantrag stellen, und zwar digital über den E-Governement-Dienst des Landes anhand der digitalen Identität (SPID).
Um Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten für Dorflifte kann auf eigenem Gesuchsformular über zertifizierte Mail (PEC) im Amt für Industrie und Gruben der Landesabteilung Wirtschaft angesucht werden. Die Ansuchen sind jeweils bis zum 30. Juni einzureichen.
Eine Ausnahme bilden die Beihilfeanträge für Wasserspeicher, für welche der 30. April als Einreichtermin gilt.
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Kommentare (10)
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vonmiraus
Wer konn sich skifohrn iberhaupt no leisten?
dulcinea
3.000.000 Euro hat ein kleines Skigebiet laut Tageszeitung scheinbar Corona-Hilfe für die ausgefallene Saison 20/21 erhalten. Dann könnt ihr euch mal ausrechnen, was die so verdienen. Nur als Denkanstoß.
andreas
Du kennst den Unterschied zwischen Umsatz und verdienen?
Die paar Großen verdienen, die mittleren und kleinen meines Wissens nicht wirklich.
dulcinea
@vonmiraus: Stimnt. Einfach mal so Skifahrn kostet für ein Paar pro Tag mindestens 150 Euro. Sollte echt auch günstiger gehen!
dulcinea
Nein andreas, ich glaub nicht, dass der Umsatz mit den Corona-Hilfen gedeckt wird. Das wäre auch nicht ganz fair.
goldfinger
Dann war die kleine Geldspritze für die mit widerrechtlicher Betriebslizenz (keine Benutzungsgenehmigung von Seiten der Gemeinde wegen der Nichteinhaltung des genehmigten Projektes im Landschaftsschutzgebiet!) fahrende Tierser Seilbahn also auch eine Förderung eines Kleinst-Skigebietes?
eiersock
Do hobnsi ollm die Milllliooonen parat, obor bu Familien, Rentner, Arbeitnehmer bzw. Kollektivverträge bei öffentlichen und privaten sem eiern si bu 10,20,30€ ummor und sem hoasts olm „kuan Geld“
@eiersock
Sie hoben in Ihrer Aufzählung die Berglandwirtschaft vergessen!! Ohne Landwirtschaft stirbt Südtirol!!
goldfinger
Kein Wunder, reicht die Berglandwirtschaft in Südtirol doch bis zur Salurner Klause… und solange euer Oberster ein großer Weinbauer ist, wird sich diesbezüglich auch kaum etwas zu Gunsten der wirklichen Berglandwirte ändern!!
yannis
@goldfinger,
dies mit der Salurner Klause, trifft’s Haar genau.