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Alt-LH im Sozialdienst?

Luis Durnwalder (Foto: Markus Perwanger)

Das Trienter Überwachungsgericht vertagt seine Entscheidung über einen Antrag auf Sozialdienst von Alt-LH Luis Durnwalder zur rechtskräftigen SoFo-Haftstrafe.

Von Thomas Vikoler

 

Nach der Strafe folgt – in der christlichen wie in der weltlichen Justiz – die Buße. Und diese ist in diesem Fall kein Gang ins Gefängnis, sondern eine mögliche sogenannte Ableistung einer Haftstrafe. 

Deswegen hielt sich Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder gestern zusammen mit seinem Anwalt Gerhard Brandstätter am Landesgericht Trient auf, was einige Anwesenden nicht verborgen blieb. Durnwalder, langjähriger Präsident der Region Trentino-Südtirol, kennt man weiterhin im Trentino

Es geht um eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, zu welcher der Anfang 2014 abgetretene Alt-LH im Juli vergangenen Jahres rechtskräftig verurteilt worden ist. Das Strafverfahren über die Gebarung des inzwischen abgeschafften Sonderfonds des Landeshauptmannes. 

Nach zwei Freisprüchen am Landesgericht und am Oberlandesgericht Bozen, verurteilte das Oberlandesgericht Trient Durnwalder im zweiten Berufungsverfahren im Juli 2019 zu einer unbedingten Haftstrafe. Die Kassation bestätigte das Urteil zwei Jahre später mit dem Hinweis, dass eine Verrechnung von privaten mit öffentlichen Ausgaben nicht erlaubt sei. Laut Trienter Urteil hatte der Landeshauptmann in acht Jahren über den Sonderfonds an die 500 private Ausgaben (für Flugreisen, Stempelmarken und Jagdscheine usw.) vorfinanziert. 

Durnwalder hält den rechtskräftigen Schuldspruch weiter für ungerecht, muss sich den Zwängen der Justiz aber beugen. 

Er hat über seinen Rechtsbeistand eine Aussetzung der rechtskräftigen Haftstrafe.

Darüber hätte der Trienter Überwachungsrichter in der gestrigen Verhandlung entscheiden müssen, doch die Verhandlung wurde aus technischen Gründen auf September vertragt. 

Ein Antrag auf Ableistung zumindest eines Teiles der Strafe könnte später folgen – auch wenn Durnwalder als Über-80-Jähriger möglicherweise Anspruch auf Haftverschonung hat.

Laut Verteidiger Brandstätter hat sich der Alt-LH bisher keine Gedanken gemacht, in welcher Einrichtung die alternative Ableistung der Haft stattfinden soll.

In Italien gilt seit der Renzi-Gefängnisreform das Prinzip, dass rechtskräftig Verurteilte ohne Vorstrafe bis zu einer Grenze von vier Jahren Haft nicht hinter Gitter müssen. 

Gegen Durnwalder behängt am Landesgericht derzeit in Bozen ein weiteres Strafverfahren wegen Unterschlagung, diesmal wegen Kompensationen aus dem Sonderfonds in den letzten Monaten seiner Amtszeit. Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage folgt in Kürze. 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (17)

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  • criticus

    „doch die Verhandlung wurde aus technischen Gründen auf September vertragt“
    Aus technischen Gründen wird eine Verhandlung um 7 Monate vertagt???
    Wahrlich afrikanische Verhältnisse, nur der Lohn ist typisch italienisch.
    Sozialdienst finde ich gut, aber wenn schon richtig, nicht so ein „Dienst“ wie der ehemalige „SEL-Landesrat“ Michael Laimer, der fand seine „Strafe“ im Kloster Neustift.

  • andreas

    20 Jahre hat Durnwalder es sehr gut gemacht, doch dann kam SEL und der Pfalzner Sonnenkönig hat es überzogen.

    Es erfahrener Beamter wusste Durnwalder, dass er mit öffentlichen Geldern nicht einen Euro für private Zwecke verwenden darf, auch wenn er 2 Euro zurückzahlt.
    Es gehörte aber anscheinend zum Selbstverständnis Durnwalders, sich nicht um geltendes Recht zu scheren.
    Sein größter Fehler war aber anscheinend, sich Rispoli als Feind zu machen.

    • robby

      Andreas, nicht Rispoli – denSchülmers.

      • andreas

        Nein, Rispoli, Schülmers hatte mit dem Verlauf der Verhandlung nichts zu tun. Rispoli gefiel nicht, dass der Sonnengott nach einem Freispruch vor dem Gerichtsgebäude mit Tarfusser feierte.

    • devils_son

      ja er hat sehr lange Zeit alles getan was anstand, was gebraucht, und – er hat gewiss nicht alles richtig gemacht, aber er hat es GUT gemacht. Er hat gehandelt, immer! nicht so wie heutige Luschen, wo gar nix mehr geht. Und eine solcherlei Problematik entsteht, wenn eienr lange alles tut, immer in der Absicht das Beste zu tun, dann verliert einer (auch wegen fortschreitenden Alters) auch mal den Bezug zu den „Gefahren“ der Argusaugen jener, die ihn beseitigen wollen.
      Auf jeden Fall ein schändlicher Vorgang, jemand so Verdienten, auf solche Tour zu erniedrigen.
      bleibt zu hoffen – die kriegen dann auch was ihnen zusteht…..

      • andreas

        Ihm war vom ersten Euro an klar, dass er öffentliche Gelder nicht für private Zwecke verwenden darf, das weiß jeder Hausmeister.
        Er hat sich aber darüber weggesetzt, wohl in der Annahme, unantastbar zu sein.
        Seine Angewohnheit, Steuergeld für Trinkgeld zu verwenden, mag rechtlich in Ordnung sein, ich halte es aber für Stimmenkauf.

      • george

        ‚devils_son‘, du bist ein echter „Kriecher“, ein ‚durni_son‘.

    • treter

      Hauptsache immer im Mittelpunkt stehen war und ist für Durnwalder das Wichtigste! Eine Frage sei erlaubt: leidet der Arme wirklich an Minderwertigkeitskomplexen??

  • artimar

    Dem Durnwalder bleibt schon gar nichts erspart.
    Bei einem alten, krebskranken Mann wird es schon Haftverschonung geben.

  • klum

    Der Ex-LH ist rechtskräftig verurteilt, weil er Gesetze gebrochen hat und sich nicht an Gesetze gehalten hat. Es wäre kein gutes Beispiel, wenn Gesetzesbrecher nicht ihre Strafe absitzen müssten. Und sei es auch nur im Sozialdienst.
    Wenn Gesetzesbruch keine Konsequenzen mehr hätte, könnten wir die Justiz gleich abschaffen. Abschreckend wirkt „einige Monate Kartenspielen im Altersheim“ sowieso nicht mehr.

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