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Philipps Rundschreiben


Die neuen Corona-Regeln an den Schulen treten erst am Montag in Kraft. Bis dahin haben die „Bestimmungen“ von LR Philipp Achammer Gesetzeskraft.

Von Matthias Kofler

Der Ministerrat in Rom hat am Mittwoch neue Quarantänebestimmungen für die Kindergärten und Schulen beschlossen. Die Kindergartengruppen werden künftig erst ab fünf Corona-Fällen geschlossen. In den Grundschulen dürfen geimpfte und genesene Schüler, unabhängig von der Anzahl der Fälle, im Präsenzunterricht bleiben. Ungeimpfte Kinder müssen ab fünf Fälle in den Fernunterricht. In den Mittel- und Oberschulen reichen zwei Fälle aus, damit die ungeimpften Schüler in den Fernunterricht wechseln müssen. Die Quarantänezeit für ungeimpfte Schüler wird von zehn auf fünf Tage halbiert.
Die neuen Bestimmungen treten am Montag in Kraft. Sobald das Dekret im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, unterzeichnet Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Verordnung, mit der Südtirol die staatlichen Regeln vollinhaltlich übernimmt.

Brisant: Am Dienstag hatte die Landesregierung versprochen, dass die Lockerungen bereits mit dem gestrigen Donnerstag umgesetzt werden sollen. Um das rechtliche Vakuum bis Montag zu überbrücken, haben die drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato in Absprache mit Gesundheitslandesrat Thomas Widmann gestern ein Rundschreiben an die Schulen verschickt. Darin werden die Schulführungskräfte angewiesen, die Quarantänebestimmung in Erwartung des staatlichen Dekrets „ab sofort“ umzusetzen. Die Anwendung umfasst rückwirkend auch jene Situationen, in denen die Schüler noch keinen Quarantänebescheid des Sanitätsbetriebs erhalten haben.

In der Landesregierung ist man sich dessen bewusst, dass ein Rundschreiben nicht eine geltende Verordnung außer Kraft setzen kann. Es mache aber keinen Sinn, für zwei Tage eine Verordnung zu erlassen, wenn am Montag ohnehin eine Neuregelung in Kraft tritt. Achammer und Co. gehen davon aus, dass niemand gegen den Entscheid der Schulführungskräfte rekurriert, wenn diese ab sofort die milderen Regeln anwenden. Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

„Es ist denkbar, dass wir in der neuen Verordnung vorsehen werden, dass neben den Geimpften und Genesenen auch die bei den Nasenflügeltests negativ Getesteten im Präsenzunterricht bleiben können, unabhängig von der Anzahl der festgestellten Fälle”, sagt Landesrat Achammer. In dieser Altersgruppe sind erst zwölf Prozent der Kinder geimpft.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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