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Die Entscheidung

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Heute wird am Bozner Landesgericht über die Zulassung der Anklage zur SAD-Affäre gegen Günther Burger und Markus Silbernagl entschieden. Mit einem vorgezeichneten Ergebnis.

 Von Thomas Vikoler

Die eigentliche Schlacht im Strafverfahren zur sogenannten SAD-Affäre ist bereits geschlagen: Anfang Dezember verfügte Voruntersuchungsrichte Peter Michaeler die Einstellung des Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher zum Tatverdacht des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Annullierung der Busausschreibung mit Beschluss Nr. 660 der Landesregierung im Juli 2018.

Auch das Verfahren gegen SAD-Chef Ingemar Gatterer zum Tatverdacht der Wettbewerbsstörung wurde eingestellt.

Gegen zwei Akteure in dieser Geschichte, dem damaligen Verfahrensverantwortlichen Günther Burger und LiBus-Chef Markus Silbernagl, hatte die Staatsanwaltschaft zeitgleich mit dem Archivierungsantrag zur Position des Landeshauptmannes Anklage wegen Wettbewerbsverzerrung erhoben.

Nach dem Motto: Jemand muss strafrechtlich verantwortlich sein für den abgeblasenen Wettbewerb wenige Stunden vor der Abgabefrist.

Über die Zulassung der Anklage gegen Burger und Silbernagl wurde bereits in mehreren Vorverhandlungen juristisch gestritten, im November ließ Richter Emilio Schönsberg die SAD und das Busunternehmen Gatterer als Nebenkläger zu.

Heute Nachmittag sollte Schönsberg definitiv über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Hauptverfahrens gegen die beiden Beschuldigten entscheiden. Mit einem vorgezeichneten Ergebnis: Burger und Silbernagl müssen vor Gericht, dafür ist die Beweis- und Sachlage zu komplex.

„Ich gehe davon aus, dass das Hauptverfahren gegen meinen Mandanten eröffnet wird“, sagt Burger-Verteidiger Francesco Coran. Richtig findet er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft aber keineswegs.

Burger, damals Leiter der Abteilung Mobilität und Verfahrensverantwortlicher (heute leitet er das Ressort von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann) und Silbernagl, Chef des Buskonsortiums LiBus, haben laut Anklage wegen des fehlenden REN-Eintrags von LiBus und KSM die Annullierung der Ausschreibung betrieben. Burger hatte den Beschluss der Landesregierung vorbereitet.

Laut Beschluss Nr. 660 war die Verbreitung der ominösen Burger-Mail durch SAD-Chef Ingemar Gatterer der Grund für die Annullierung. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen der Ansicht, dass es der fehlende REN-Eintrag war.

Für ihre Verteidiger haben Burger und Silbernagl, der von Carlo Bertacchi vertreten wird, sich keiner Wettbewerbsverzerrung schuldig gemacht. Eine gewisse juristische Hilfeleistung dazu gab ihnen Richter Michaeler in seiner Archivierungsverfügung zur Position des Landeshauptmannes. Dieser habe, so heißt es dort, im öffentlichen Interesse gehandelt, insbesondere um die vielen Südtiroler Busgesellschaften zu schützen.

Wenn das für Kompatscher gelte, müsse dies auch für den Verfahrensverantwortlichen Günther Burger gelten, argumentiert sein Verteidiger Francesco Coran nicht zu Unrecht.

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