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„Schwierige Zeiten“

Claudio Zago

Warum sich die Kammer der Wirtschaftsberater zufrieden mit dem Haushaltsgesetz der römischen Regierung zeigt. 

Am 30. Dezember 2021 hat die Abgeordnetenkammer das neue Haushaltsgesetz verabschiedet und im Gesetzesanzeiger veröffentlicht.

Die Südtiroler Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zeigt sich mit den Neuerungen zufrieden, zumal das neue Gesetz zu einem für die Berufsgruppe historischen und gleichzeitig sehr schwierigen Zeitpunkt in Kraft tritt.

„Es ist momentan nicht möglich, die Wahlen für die regionalen Kammern und deren nationalen Ablegers durchzuführen”, erklärt Claudio Zago, Präsident der Südtiroler Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, „nichtsdestotrotz hat sich nichts an unserer Vision für das Steuersystem geändert und wir hoffen, dass es immer fairer, zuverlässiger und transparenter wird. Wir müssen uns nämlich täglich mit gesetzlichen Änderungen und neuen Pflichten herumschlagen, die unsere Arbeit maßgeblich beeinträchtigen. Dies schlägt sich auch negativ auf die Umsetzung des PNRR (Piano nazionale di ripresa e resilienza) nieder. Die Wirtschaft kann sich Wirtschaftsberater mit gebundenen Händen ohne Chance auf Befreiung nicht leisten.”

Einkommenssteuer (IRPEF) und Kindergeld

Aus steuerrechtlicher Sicht stellt die Neuaufstellung des IRPEF-Steuersatzes eine der wichtigsten Änderungen im Haushaltsgesetz dar, die mit Mitteln von 7 Milliarden Euro in die Wege geleitet wurde.

Damit kann Steuersystem ganzheitlich neu bewertet werden. Es stehen Abwandlungen der Steuerklassen und des Steuersatzes (aus bisher 5 werden 4) sowie neue Regelungen beim Vorsteuerabzug für Angestellte, Freiberufler und Rentner bevor. „Wir freuen uns über diese Maßnahmen, die vielen Berufsgruppen, die extrem unter der Pandemie gelitten haben, zugutekommen. Wir erwarten uns, dass dieses Gesetz der Startschuss zu einer Simplifizierung des Steuersystems ist und folglich viel Druck von den Schultern der Steuerzahler nimmt“, unterstreicht Zago.

Auch das Kindergeld spielt eine zentrale Rolle, von dem besonders Familien profitieren, auf das die Wirtschaftsberater aber mit Besorgnis blicken. Ausgeschüttet werden die entsprechenden Beträge ab März 2022, wobei der Beitrag je nach eingereichter ISEE-Erklärung variiert. Dazu Zago: „Probleme versprechen dahingehend aufzutreten, dass schon ab Jänner unverhältnismäßig viele Anfragen für die Erstellung von ISEE-Erklärungen eintrudeln werden. Dazu kommt die Bearbeitung der damit einhergehenden Anträge für das Institut für soziale Fürsorge (INPS). Wir riskieren eine Überlastung und Verspätungen bei den Umsetzungen.“

Aussetzung der Steuerpflichten

Erfreut zeigt sich Zago zudem bezüglich der Aussetzungen der Fristen der Steuerpflichten bei Krankschreibungen, die über drei Tage hinausreichen. Diese betreffen all jene, die von in der Berufskammer eingeschriebenen Wirtschaftsberatern beraten werden. Geschützt sind sowohl der Klient als auch dessen Wirtschaftsberater. So gehen die Betroffenen Geldstrafen im Fall von Zahlungsversäumnissen aus dem Weg.

„Diese Neuerungen, die ausschließlich eingetragenen Mitgliedern der Kammern und deren Klienten vorbehalten ist, ist für uns ein lang ersehntes Ziel. Es gibt keine Sanktionen mehr – vorausgesetzt, dass das Mandat vergeben worden war, bevor das die Arbeit des Wirtschaftsberaters beeinträchtigende Ereignis eingetroffen ist. Außerdem kostet es dem Staat nichts, da Zinsen anfallen. De facto handelt es sich nur um einen vergüteten, aber straffreien Aufschub von Steuereinnahmen“, so Zago abschließend.

 

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