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„511 Euro zurückgezahlt“

Jasmin Ladurner

Carlo Bertacchi, der Anwalt der wegen des Spesenskandals zurückgetretenen SVP-Landtagsabgeordneten Jasmin Ladurner, geht davon aus, dass das Verfahren am Rechnungshof eingestellt wird. Rechnet aber mit einem Strafverfahren.

von Thomas Vikoler

Die Finanzwache arbeitet im Fall Jasmin Ladurner weiter auf Hochtouren. Gestern wurden die Beamten aus dem benachbarten Landeskommando im Südtiroler Landtag vorstellig, wo sie – wie am Montag am Sitz des Regionalrates – Spesenbelege sicherstellten.

„Ich gehe davon aus, dass es sich um ein- und dieselbe Angelegenheit handelt, weil sich Abrechnung von Regional- und Landtag überlagen“, kommentierte der Bozner Anwalt Carlo Bertacchi den Ermittlungsschritt.

Bertacchi ist von der Ende des vergangenen Jahres von ihrem Landtagsmandat zurückgetretenen SVP-Abgeordneten beauftragt worden, sie im Verfahren vor den Rechnungshof zu verteidigen. Dieses hatte die dortige Staatsanwaltschaft am Montag mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung öffentlich gemacht. Über die zweifelhaften Spesenabrechnungen der jungen Abgeordneten hatte die TAGESZEITUNG erstmals berichtet.

Jasmin Ladurner

In Bertacchis Anwaltskanzlei in der Bozner Mustergasse wurde Anfang dieses Jahres ebenfalls auf Hochtouren gearbeitet: Durchforstet wurden Ladurners auffallend hohe Spesenabrechnungen für die Jahre 2019 und 2020, sie wurden mit allen vorhandenen Belegen bzw. Telepass-Abbuchungen verglichen.

Am Ende kam eine Summe heraus, die nach den Berechnungen der Anwaltskanzlei von Ladurner ungerechtfertigt als Spesenrückvergütung kassiert worden sind. Es handelt sich um insgesamt elf Fahrten im Wert von 511 Euro. Diese 511 Euro hat Ladurner in der Zwischenzeit zurückgezahlt.

Es handelt sich vornehmlich um Fahrten nach Bozen bzw. Trient zu Sitzungen, bei zwei davon fuhr Ladurner im Auto von Abgeordnetenkollegen mit.

Verteidiger Bertacchi rechnet damit, dass die Staatsanwaltschaft angesichts der Begleichung des (angenommenen) Schadens am Ende der Ermittlung die Einstellung des Verfahrens gegen die Ex-Abgeordnete beantragen wird.

Nicht auszuschließen ist freilich, dass die Staatsanwaltschaft einen Imageschaden für den Regionalrat geltend macht. Die Erfahrung zeigt, dass eine derartige Forderung den Wert des Vermögensschadens um ein Mehrfaches übersteigen kann.

Anwalt Carlo Bertacchi (Foto: FB)

Dass Kalkül von Ladurners Verteidiger ist, dass die Staatanwaltschaft am Rechnungshof wegen der prompten Rückzahlung der selbst berechneten (bescheidenen) Schadenssumme auf eine Einforderung von etwaigen Auswirkungen für das Ansehen der parlamentarischen Institution verzichtet.

Sehr wahrscheinlich ist es hingegen, dass auch die Staatsanwaltschaft am Landesgericht ein Ermittlungsverfahren gegen Ladurner einleitet – wegen des Verdachts des Betrugs gegen die öffentliche Verwaltung, ein Delikt, das von Amts wegen verfolgt wird.

Sobald die Finanzwache ihren Bericht fertiggestellt hat, dürfte auch eine Meldung an die Staatsanwaltschaft am Landesgericht ergehen.

Strafanwalt Bertacchi unterstreicht jedenfalls, dass seine Mandantin – bis auf die genannten elf Fälle – ihre Spesen „penibel abgerechnet“ habe. Etwa bei Fahrten und Aufenthalten, bei denen auch ihr Kind und ihre Mutter mit dabei waren. So habe Ladurner die Fahrtspesen und Hotelaufenthalte für die beiden Angehörigen anlässlich einer Reise zum Dreierlandtag in Innsbruck getrennt und aus eigener Tasche bezahlt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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