Kampf vor Gericht
Vor dem Bozner Bozner Freiheitsgericht ging es gestern um die vorweihnachtliche Beschlagnahme in der Masken-Ermittlung.
Mit ihren Anträgen auf eine teilweise Aufhebung der vorbeugenden Sicherstellung hatten die Verteidiger von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Sanitätsgeneraldirektor Florian Zerzer ihr eigentliches Ziel erreicht: Akteneinsicht.
Akteneinsicht zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bozen betreffend die Lieferungen von Corona-Schutzkleidung der Oberalp-Gruppe im Jahre 2020. Gegen beide und ein Dutzend andere Personen wird u.a. wegen Störung eines Wettbewerbs ermittelt.
Karl Zeller und Alessandro Melchionda, die Verteidiger des Landeshauptmannes, und Federico und Paolo Fava, Anwälte von Sanitätsgeneral Zerzer, haben ihre Anträge an das Freiheitsgericht auf teilweiser Aufhebung der Beschlagnahme vor der gestrigen Verhandlung kurzfristig zurückgezogen.
Dafür haben sie am Dienstag am Landesgericht tausende von Aktenblättern kopiert. Die Anwälte wollen herausfinden, was gegen ihre Mandanten vorliegt bzw. welche Stoßrichtung die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hat.
Die Verhandlung vor dem Freiheitsgericht fand trotz des Rückziehers dennoch statt.
Aufrecht blieb der Antrag auf Aufhebung von Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl.
Seine beiden Verteidiger Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer listeten in der Verhandlung einige beschlagnahmte Datenträger (USB-Sticks) auf, welche mit der Ermittlung nichts zu tun hätten bzw. nicht im Beschlagnahmeprotokoll angeführt sind. Diese seien an ihre Mandanten zurückzugeben.
Das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner entscheidet voraussichtlich diese Woche, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.
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Kommentare (4)
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gorgo
Das Aufgebot an Verteidigern ist beeindruckend.
goggile
WIE OFT WIRD DIESER MAGAZINEUR NOCH VERÖFFENTLICHT? WÜRDE ER AUS PRIVACYGRÜNDEN KLAGEN, WÜRDE ER REICH
keinpolitiker
Auch das ist wieder mal typisch Politik.
Ich hoffe doch, dass diese Rechtsanwälte von den betroffenen Personen selbst bezahlt werden und nicht von der Steuerkasse.
Dieser Prozess geht mit Sicherheit wieder so weit, bis wieder alles verjährt ist. Andere Politiker sind bei einer Anzeige schon zurückgetreten, unsere treten nicht mal zurück, wenn sie für schuldig gesprochen werden.
heracleummantegazziani
Wenn sie nicht verurteilt werden, zahlt logischerweise der Arbeitgeber und das ist auch richtig so, denn gegen sie wurde ja in Ausübung ihres Amtes ermittelt. Werden sie verurteilt, müssen sie selbst für die Kosten aufkommen. Zumindest im öffentlichen Bereich ist das so. Wie das bei Engl geregelt ist weiß man nicht, er dürfte aber rechtsschutzversichert sein..