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Kampf vor Gericht

Vor dem Bozner Bozner Freiheitsgericht ging es gestern um die vorweihnachtliche Beschlagnahme in der Masken-Ermittlung.

Mit ihren Anträgen auf eine teilweise Aufhebung der vorbeugenden Sicherstellung hatten die Verteidiger von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Sanitätsgeneraldirektor Florian Zerzer ihr eigentliches Ziel erreicht: Akteneinsicht.

Akteneinsicht zur Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bozen betreffend die Lieferungen von Corona-Schutzkleidung der Oberalp-Gruppe im Jahre 2020. Gegen beide und ein Dutzend andere Personen wird u.a. wegen Störung eines Wettbewerbs ermittelt.

Karl Zeller und Alessandro Melchionda, die Verteidiger des Landeshauptmannes, und Federico und Paolo Fava, Anwälte von Sanitätsgeneral Zerzer, haben ihre Anträge an das Freiheitsgericht auf teilweiser Aufhebung der Beschlagnahme vor der gestrigen Verhandlung kurzfristig zurückgezogen.

Dafür haben sie am Dienstag am Landesgericht tausende von Aktenblättern kopiert. Die Anwälte wollen herausfinden, was gegen ihre Mandanten vorliegt bzw. welche Stoßrichtung die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hat.

Die Verhandlung vor dem Freiheitsgericht fand trotz des Rückziehers dennoch statt.

Aufrecht blieb der Antrag auf Aufhebung von Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl.

Seine beiden Verteidiger Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer listeten in der Verhandlung einige beschlagnahmte Datenträger (USB-Sticks) auf, welche mit der Ermittlung nichts zu tun hätten bzw. nicht im Beschlagnahmeprotokoll angeführt sind. Diese seien an ihre Mandanten zurückzugeben.

Das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner entscheidet voraussichtlich diese Woche, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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