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„Verzerrtes System“

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AGB/CGIL und Steuerdienst CAAF sind besorgt über die Tatsache, dass das Kindergeld der Provinz und das ehemalige Kindergeld der Region bei der ISEE-Erklärung als Einkommen gelten. 

AGB/CGIL und Steuerdienst CAAF sind besorgt über die Tatsache, dass das Kindergeld der Provinz und das ehemalige Kindergeld der Region bei der ISEE-Erklärung als Einkommen gelten.
Die Konferenz Staat – Regionen hatte sich für die Nichtberücksichtigung dieser Beträge ausgesprochen, wie dies von den Südtiroler und Trentiner Abgeordneten gefordert worden war, aber das Gesetz über das einheitliche Kindergeld hat dieser Forderung nicht Rechnung getragen.
Für AGB/CGIL und den Steuerdienst CAAF ist das neue einheitliche Kindergeld eine wichtige und positive Veränderung, aber besondere Situationen müssen anerkannt und geschützt werden. Die Sozialpartner hatten Ausgleichsinstrumente für den Fall gefordert, dass die neue einheitliche Leistung niedriger ausfällt als die zuvor geltenden Leistungen.
In dem vom Parlament gebilligten Text wurde die Schutzklausel jedoch nicht in vollem Umfang beibehalten, sondern nur für das erste Jahr und anschließend über einen Zeitraum von drei Jahren bis zum vollständigen Auslaufen reduziert.
Als konkrete Fälle von Benachteiligung gegenüber der früheren Regelung nennen AGB/CGIL und CAAF Familien mit behinderten Kindern über 21 Jahren.
Ein weiterer kritischer Aspekt sei die Tatsache, dass für die Gesuche des Jahres 2022 die Einkommen und Vermögen des Jahres 2020 zugrunde gelegt wird. So könne beispielsweise ein Kind, das im Sommer 2020 als Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von mehr als 4.500 Euro hatte und daher in diesem Jahr nicht steuerpflichtig war, im Jahr 2022 keinen Antrag auf das einheitliche Kindergeld stellen, auch wenn es im Jahr 2022 keine Einkünfte als Student bezieht.
Für die Gewerkschaft sind dies Verzerrungen des Systems, die durch INPS-Rundschreiben korrigiert werden sollen.
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