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„Jetzt entscheidet der Richter“

Der Fall der fünf Hirsche am Reschen, die das Land zum Abschuss frei gegeben hat, wirbelt Staub auf. Das Amt für Jagd und Fischerei erklärt, weshalb die Tiere nicht einfach frei gelassen werden können.

von Karin Gamper

Über die Vorgeschichte hat die Tageszeitung bereits berichtet: Fünf Hirsche, die in einem Privatgehege am Reschen mehr schlecht als recht untergebracht sind, sollen erlegt werden. Arnold Schuler hat als zuständiger Landesrat das entsprechende Abschussdekret erlassen. Die Begründung: das Gehege sei zu klein und nicht artgerecht. Den Tieren steht zwar ausreichend Futter und Wasser zur Verfügung, im eingezäunten Areal fehlen jedoch Bäume bzw. ein Wald. Das Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs des Hirsch-Besitzers den Abschuss bis zur meritorischen Verhandlung vorübergehend ausgesetzt.

Doch warum müssen die Tiere unbedingt erlegt werden? Können sie nicht auch in freier Wildbahn ausgesetzt werden?

„Das geht leider nicht, da es sich um gezüchtete Tiere handelt“, gibt Andreas Agreiter vom Landesamt für Jagd und Fischerei Auskunft. Das Wild sei bereits in Gefangenschaft geboren und in freier Natur nicht überlebensfähig. „Diese Tiere stehen dann auf der Straße oder in besiedeltem Gebiet herum, was gefährlich ist“, erklärt Agreiter. Die fünf Hirsche hätten aufgrund ihrer Haltung im Gehege auch eine verfälschte Genetik. 

Was ist mit einem Gehege im Wald? „Das wäre eine Option, die jedoch der Tierbesitzer umsetzen muss“, so Agreiter. Dieser würde sich jedoch weigern. „Wir als Land können die Tiere nicht umsiedeln, da wir erstens kein geeignetes Gehege besitzen und da zweitens der Steuerzahler für den Erhalt der Hirsche aufkommen müsste, was in diesem Fall wegen des fehlenden öffentlichen Interesses nicht möglich ist“, erklärt der Experte des Landes. Außerdem müssten in solch einem Fall die Hirsche während des Transports betäubt werden. „Das macht den Genuss ihres Fleisches unmöglich, weshalb der Tierbesitzer auf Schadenersatz klagen könnte“, weiß Agreiter. Alles in allem ein komplizierter Sachverhalt also.

Doch warum werden Wildtiere von Privaten überhaupt in Gehegen gehalten? „In Südtirol zählen wir etwa 70 Privatgehege, die meisten davon dienen der Fleischproduktion“, berichtet Agreiter. Einige davon dienen auch als Attraktion, wofür es eine Zoobewilligung braucht. Wie groß muss das Gehege dafür sein? „Hierzulande gibt es noch keine genauen Vorgaben, in Deutschland und Österreich liegen die Standards bei 1 Hektar für Damwild und zwei Hektar für Rotwild“, so Agreiter. Die Fläche am Reschen sei daher mit nur 4.000 m² viel zu klein. „Es wächst nicht ausreichend Gras, damit sich die Hirsche ernähren können“, sagt er. 

Landesrat Arnold Schuler selbst ist sich keiner Schuld bewusst. Er gibt den Ball weiter. „Unsere Landesämter haben den Fall objektiv geprüft, nun muss der Richter entscheiden“, sagt er.

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