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Milde Strafe

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M.C., der Mann, der im März 2019 seine Frau in Bozen niederstach, erhält in der Berufung eine einjährige Haftreduzierung.

Die Tat am 1. März 2019 sorgte nicht nur in Bozen für großes Aufsehen: Ein 42-jähriger Mann, M.C., stach auf offener Straße in Bozen Oberau seine Ehefrau mit einem Messer nieder. Die Frau hatte das kleinste ihrer drei Kinder bei sich.

M.C. wurde in Haft genommen und erklärte, er könne sich kaum an die Messerattacke erinnern.

Im April dieses Jahres wurde er, inzwischen auf freiem Fuß, am Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu zehn Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt. Die Vorverhandlung war von Protestaktionen am Gerichtsplatz, organisiert von der Frauenrechtsorganisation GEA, begleitet. GEA kritisierte insbesondere, dass sich die Ehefrau an einem geschützten Ort aufhalten muss, während sich der Ehemann auf freiem Fuß befindet.

Gestern folgte das nächste Kapitel in diesem Gerichtsfall: Nicola Nettis, der Anwalt von M.C. startete in der Berufungsverhandlung am Bozner Oberlandesgericht einen kurzfristigen Konkordatsversuch: Haftreduzierung gegen Rücknahme der Berufungsgründe. Generalstaatsanwältin Alessandra Burei willigte ein, schließlich auch das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Silvia Monaco

Die Ausgangsstrafe für den Mann wurde damit von 15 Jahren in der ersten Instanz auf 13 Jahre und sechs Monate herabgesetzt, mit dem Drittel Strafnachlass wegen des verkürzten Verfahrens ergibt sich eine Strafe von neun Jahren.

Trotz des Deals kann gegen das Urteil Kassationsbeschwerde eingelegt werden. M.C., der bereits zwei Jahre U-Haft hinter sich hat (größtenteils im Hausarrest), kann in rund einem Jahr bereits Halbfreiheit aus medizinischen oder therapeutischen Gründen beantragen. (tom)

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