Du befindest dich hier: Home » News » „Keine Ungleichbehandlung“

„Keine Ungleichbehandlung“

Foto: Südtiroler Sanitätsbetrieb/ Ivo Corrà

In Südtirols Krankenhäusern gibt es nach wie vor ungeimpftes Personal, das noch nicht suspendiert wurde. Was der Sanitätsbetrieb dazu sagt.

von Markus Rufin

Anfang Juli, also mehr als vor drei Monaten wurden in Südtirol die ersten Mitarbeiter im Gesundheitswesen suspendiert. Anfangs hofften der Sanitätsbetrieb und die Altersheime noch, dass sich die Zahl der Impfverweigerer in Grenzen hält.

Mittlerweile ist aber klar, dass dem nicht so ist. Laut den letzten Daten (Stand Freitag) erhielten 1.844 Personen bisher einen Impftermin, 977 Personen nahmen diesen nicht wahr und müssen dementsprechend mit einer Suspendierung rechnen. 783 Personen (457 davon im Sanitätsbetrieb tätig) haben einen Feststellungsbescheid erhalten und sind damit – zumindest formell – suspendiert.

Und trotzdem: Nach wie vor gibt es ungeimpfte Personen, die im Krankenhaus tätig sind, während andere bereits seit Monaten suspendiert sind (siehe Bericht auf Seite 4).

Das weiß auch der Sanitätsbetrieb, der die Krankenhausmitarbeiter selbst suspendieren muss. Erkundigt man sich nach dem Grund, weshalb dies so ist, so wird man immer wieder darauf verwiesen, wie kompliziert die Suspendierung in bestimmten Fällen ist:

„Jeder einzelne Fall muss genauestens überprüft werden. In einigen wenigen Fällen handelt es sich um Verzögerungen aufgrund spezieller individueller Situationen, bei anderen um unvollständige Datenübermittlungen, die richtiggestellt werden mussten, in wieder anderen Fällen hat es Probleme bei der Übermittlung der Bescheide gegeben.“

Bereits vor Monaten gab der Sanitätsbetrieb diese Begründung an. Man könne daher nicht von einer ungleichen Behandlung sprechen. Im Gegenteil: „Sehr viele Probleme sind gelöst worden, es gibt aber ganz unterschiedliche Situationen, die nach und nach bearbeitet werden.“

So wurde mittlerweile der Großteil all jener 457 Personen, die im Sanitätsbetrieb arbeiten und einen Feststellungsbescheid erhalten haben, bereits suspendiert. „Nur in ganz wenigen, absolut speziellen Fällen ist es möglich, eine Versetzung, weg vom direkten Publikumskontakt, zu genehmigen“, heißt es aus dem Sanitätsbetrieb.

Auch ein drohender Personalmangel, der letztendlich dazu führt, dass Dienste in den Krankenhäusern eingestellt werden müssen, sei kein Grund dafür, dass die Suspendierungen nicht umgesetzt werden: „Das Gesetz ist hinsichtlich der Impfpflicht ganz klar und muss umgesetzt werden. Folglich spielen derartige Überlegungen keine Rolle.“

Der Sanitätsbetrieb stellt klar: „Ganz generell ist aber festzustellen, dass diese MitarbeiterInnen auf jeden Fall suspendiert werden, wie alle anderen auch, wenn sie sich nicht impfen lassen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (8)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen