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Eingesparte Hilfsgelder

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Das Land hat nur die Hälfte der Covid-Hilfsgelder für Familien ausgeben müssen, weil die Kriterien streng waren – strenger als für die Wirtschaft.

von Heinrich Schwarz

Das Land hat sich bei den Covid-Hilfsmaßnahmen für Einzelpersonen und Familien ordentlich verkalkuliert. Von den vorgesehenen 50 bis 55 Millionen Euro musste nur rund die Hälfte ausgegeben werden. Somit lässt sich rückblickend sagen: Man hätte mit den Kriterien nicht so streng sein müssen.

Doch der Reihe nach:

Im März hatte die Landesregierung das große Corona-Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Der Großteil des Geldes wurde für die Betriebe reserviert, rund ein Zehntel für den Bereich Soziales, also für Einzelpersonen und Familien, die wegen Corona Einkommenseinbußen hatten.

Bereits Ende 2020 hatte die Landesregierung die Covid-Soforthilfe und den Sonderbeitrag für Miete und Wohnnebenkosten vorgesehen. Den Antragstellern wurden über 20 Millionen Euro ausgezahlt. Mit den zusätzlichen über 50 Millionen Euro wurden einerseits die bereits ausgezahlten Beiträge aufgestockt und andererseits die Kriterien rückwirkend gelockert, damit mehr Menschen Zugang haben.

Am 30. September endete die Gesuchsfrist. Ansuchen konnten bis dahin Arbeitnehmer und Selbständige (falls sie keine andere Landeshilfe erhalten haben), die von einem Arbeitsausfall oder einer Arbeitsreduzierung betroffen waren. Die Einkommensgrenze für Einzelpersonen lag bei 1.400 Euro, für Familiengemeinschaften bei 2.800 Euro (als Durchschnitt der Monate Jänner bis März). Weiteres zentrales Kriterium: ein Gesamtfinanzvermögen von maximal 60.000 Euro. Wenn eine Familie ein höheres Vermögen hatte, weil sie etwa für eine Wohnung sparte, fiel sie durch den Rost.

Die Höhe der einmaligen Soforthilfe-Beiträge lag bei 2.100 Euro für eine Einzelperson bis maximal 5.100 Euro ab sechs Familienmitgliedern. Der ebenfalls einmalige Covid-Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten lag bei maximal 2.235 Euro.

Wie fällt die Bilanz aus? Soziallandesrätin Waltraud Deeg teilt auf Anfrage der Tageszeitung mit, dass rund 10.000 Gesuche eingegangen und Finanzmittel in Höhe von 16,3 Millionen Euro zweckgebunden worden seien. Die vorgesehenen Geldmittel aus dem Hilfspaket wurden also bei weitem nicht ausgeschöpft.

Deeg sagt, zehn Millionen Euro habe man für die Verlängerung der ersten Covid-Soforthilfe für den Monat April verwendet. Damit bleiben aber immer noch deutlich mehr als 20 Millionen Euro an ungenutzten Geldmitteln.

Dieses übriggebliebene Geld fließt laut der Landesrätin in ihr Ressort für Familie, Wohnbau und Soziales, wo man es angesichts der knappen Haushaltsmittel gut gebrauchen kann, um unterfinanzierte Bereiche abdecken zu können.

Die Landesregierung muss sich jetzt den Vorwurf gefallen lassen, bei den Kriterien für die Familien und Einzelpersonen zu streng gewesen zu sein. Denn sie hat die Kriterien nicht so gestaltet, dass die über 50 Millionen Euro tatsächlich direkt bei den Covid-Geschädigten landen.

Ein heikler Punkt ist etwa die Vermögensgrenze von 60.000 Euro. Wie oben beschrieben, hatte jemand mit höheren Ersparnissen (etwa für einen Wohnungskauf oder andere Ausgaben) kein Anrecht auf die Covid-Hilfe.

Dazu ist auch zu sagen, dass die Landesregierung bei den Hilfsgeldern für Familien viel strenger war als bei jenen für die Wirtschaft. Für die Betriebe galt nämlich nur die Voraussetzung eines Umsatzverlustes von 30 Prozent – ganz unabhängig vom Vermögen des Betriebes.

Die Politik hat also mit zweierlei Maß gemessen: Sie sagte nur bei den Familien, dass jene mit einigen Ersparnissen nicht auf eine Corona-Hilfe angewiesen sind.

Waltraud Deeg erklärt die niedrigen Ausgaben so: „Aufgrund von Schätzungen rechneten wir mit 35.000 möglichen Gesuchen. Wir mussten deshalb mit diesen Daten arbeiten, um mit den vorgesehenen Finanzmitteln auszukommen.“

Die Landesrätin meint, viele hätten trotz Anrecht auf die Beihilfe auf ein Ansuchen verzichtet, „weil sie froh waren, dass sie ab April wieder arbeiten konnten“. Zudem hätten viele Menschen infolge der Pandemie inzwischen Anrecht auf die ordentlichen Sozialhilfen wie den Mietbeitrag gehabt.

Was die Vermögensgrenze von 60.000 Euro betrifft, sagt Deeg: Sie habe in der Landesregierung den Vorschlag eingebracht, die Covid-Hilfe unabhängig vom Vermögen zu gewähren und nur an einen Einkommensverlust zu koppeln. „Allerdings wurde entschieden, dass das angesichts der geschätzten möglichen Ansuchen und der Höhe der Summe nicht notwendig und stemmbar ist“, so die SVP-Politikerin.

Sie gesteht ein, dass besonders zwei Zielgruppen aus der Covid-Hilfe herausgefallen sind: Familien, in denen auch erwachsene Kinder berufstätig sind und somit die Einkommens- und Vermögensgrenze schnell überschreiten. Und Frauen, deren Lebenspartner durchgehend arbeiten konnten und für die Überschreitung der Grenzen sorgten.

„Das hat mir natürlich sehr leid getan, aber man muss mit den bereitstehenden Geldmitteln arbeiten“, betont Waltraud Deeg.

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