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Familien in Not

Foto: lpa/unsplash

Das Schuljahr hat begonnen und bereits nach zwei Wochen sind ganze Klassenverbände bzw. Kindergartengruppen in Quarantäne.

Da die prophylaktische Quarantäne nicht als Krankheit eingestuft wird, können die Eltern auch nicht jene Tage beanspruchen, welche für die Betreuung des kranken Kindes laut Kollektivvertrag vorgesehen sind, gibt der ASGB in einer Aussendung zu bedenken.

Besonders Familien mit Kleinkindern, Kindergartenkindern und Schülern ständern vor einer großen Herausforderung, denn der Staat habe für diese Fälle in der Vergangenheit vorgesehene Maßnahmen (Covid-19-Elternzeit), welche es den Eltern ermöglichten, die Kinder daheim zu betreuen, nicht verlängert.

„Aktuell bleibt Eltern, welche ihren Urlaub frei wählen können, eventuell die Möglichkeit, noch Resturlaubstage zu beanspruchen – vorausgesetzt es sind überhaupt noch welche vorhanden“, so der ASGB.

Jene, welche im Bildungsbereich tätig sind, hätten hingegen keine Möglichkeit, während der Unterweisungszeit Urlaub zu nehmen. Die Möglichkeit, die 5 Tage Sonderurlaub aus schwerwiegenden Gründen zu beanspruchen, hänge von der Flexibilität und Bereitschaft der Führungskraft ab – und diese würde abwägen, ob die betroffene Person für die Dauer der Abwesenheit kurzfristig adäquat ersetzt werden kann, so die Gewerkschaft.

„Dieser Umstand der Unsicherheit im Hinblick auf die Betreuung der Kinder stellt für die Elternschaft – sei es in der Privatwirtschaft, als auch im öffentlichen Dienst – eine untragbare Situation dar“, so der ASGB. Da nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich die Lage in den kommenden nächsten Wochen und Monaten mit Beginn der kalten Jahreszeit bessern werde, müsse eine Lösung für Eltern, deren Kinder in Quarantäne gestellt werden, gefunden werden.

Der ASGB fordert die lokalen politischen Verantwortungsträger mit Nachdruck auf, die Unterlassung des staatlichen Gesetzgebers, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dadurch zu kompensieren, indem ein stimmiges lokales Konzept erstellt bzw. Vorkehrungen getroffen werden, die darauf abzielen, die Betreuung des in Quarantäne gestellten Kindes angemessen zu gewährleisten.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

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  • tirolersepp

    Genau hier und jetzt braucht es die Elternzeit – genau hier und jetzt braucht es die Bemühungen des Landes !!!

    • netzexperte

      @tirolersepp nein, hier braucht es keine Elternzeit, hier braucht es endlich HAUSVERSTAND! Und zwar von den Entscheidungsträgern hinsichtlich der Absurdität der Quarantäne in Schulen, v. a. bei Kindern bis 12 Jahren! Das einzige Problem sind die Ungeimpften, die letztendlich auf der Intensiv landen – nicht die Kinder bzw. Schüler.

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