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dm darf bleiben

Der Staatsrat hat entschieden: Die Schließungsverfügung der Gemeinde gegen dm am Brunecker Nordring wird annulliert. Allerdings dürfen keine Lebensmittel mehr verkauft werden.

von Silke Hinterwaldner

Die Kunden dürften von der ganzen Geschichte nicht viel mitbekommen haben: Sie kommen zum Einkaufen, müssen sich zwischen Babybrei mit Obst oder Gemüse entscheiden, aber haben wenig Interesse daran, ob im Hintergrund ein im Grunde spannender juridischer Streit tobt.

Das ist der Fall beim Drogeriegeschäft dm am BruneckerNordring. Die Filiale der österreichischen Kette hat im Juli 2018 eröffnet, aber sofort war klar, dass diese Eröffnung nicht ohne Widerspruch bleiben wird.

Das Problem: Zwar hatte aufderselben Geschäftsfläche einige Jahre zuvor ebenfalls ein Shop bestanden, aber mittlerweile haben sich die juridischen Voraussetzungen geändert. Detailhandel im Gewerbegebiet ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch in diesem Fall stützte sich der Verband der Kaufleute und die Gemeinde Bruneck auf diesen Grundsatz.

Die Ortspolizei brachte gleich bei der ersten Kontrolle nach der Eröffnung die Schließungsverfügung. Geschlossen wurde aber nie – damals nicht und heute auch nicht. Was folgte ist ein langer Rechtsstreit, der nun zu Ende geht. Der Staatsrat hat entschieden, dass dm am Nordring bleiben darf. Die Schließungsverfügung wurde annulliert. Es gibt nur eine Einschränkung: Die Lebensmittel müssen aus dem Sortiment genommen werden, das macht rund 15 Prozent der Verkaufsfläche aus.

„Mit dieser Entscheidung können wir sehr zufrieden sein“, sagt dm-Anwalt Dieter Schramm, „das heißt: Den Rest werden wir auch noch regeln.“ Dies aber auf einem anderen Weg: Parallel zum Rekurs gegen die Schließungsverfügung haben die Betreiber bei der Landesregierung die Umwidmung der Gewerbezone beantragt. Dies wurde vor einigen Wochen abgelehnt. Dagegen wiederum wurde Rekurs eingelegt. Das Gericht hat die Landesregierung bereits aufgefordert, die Ablehnung besser zu begründen.

Anwalt Schramm ist zuversichtlich, dass schlussendlich die Geschäftsräume umgewidmet werden können, sodass auch die Food-Artikel wieder in das Sortiment aufgenommen werden können.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

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  • rumer

    Bravo! Und der Prozesshansel in der Gemeinde soll bitteschön die Rechtsanwaltskosten aus der eigenen Tasche zahlen.

  • arnold

    Was sagt unser Bürgermeister dazu? War er sich doch sooo sicher dass geschloßen werden muss! War der Besitzer G. mit seinem Anwalt S. wohl doch überlegen. Schwache Leistung Gemeinde Bruneck!

  • netzexperte

    An diesem Beispiel sieht man wiedermal, was diese Gesetze wert sind – nicht mal das Papier auf dem sie stehen. Gleichzeitig zeigt es auf, dass nur die Großen wirklich Chancen haben, so etwas durchzuboxen – ein „normaler“ hätte niemals das Kapital gehabt, um so einen Rechtsstreit bis vor den Staatsrat durchzuziehen. dm ist eine gute Sache, aber nicht an diesem Standort.

  • kirchhoff

    Verband der Kaufleute = Ansammlung von Kleingeistern ?

    Statt sich mit eigenen Marketingmassnahmen gegen den Flächenfresser zu wehren, wird über Jahre prozessiert !

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