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Falsche Wirkung?

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Eine widersprüchliche Formulierung im Staatsgesetz und ihre Folgen: Fällt die Impfpflicht für das Sanitätspersonal?

von Matthias Kofler

Für Renate Holzeisen ist es ein „SuperGau an Rechtswidrigkeiten“, für die Verantwortlichen im Sanitätsbetrieb eine weitere ungute Episode im Streit um die Impfpflicht für das eigene Personal.

Was ist passiert?

Holzeisen hatte gemeinsam mit einer Mandantin – es handelt sich um eine Bedienstete des Sanitätsbetriebs – das Impfzentrum in der Landeshauptstadt aufgesucht. Noch bevor es zur Verabreichung des Vakzins kam, zog Holzeisen einen Zettel aus der Tasche, den sie dem Impfarzt zur Unterzeichnung vorlegte. Mit seiner Unterschrift sollte der Arzt bestätigen, dass der verabreichte Impfstoff – so wie im Staatsgesetz festgehalten – gegen eine Ansteckung mit dem SARS-COV2-Virus schütze. Artikel 4 des Staatsgesetzes Nr. 44/2021 sieht bekanntlich vor, dass sich alle MitarbeiterInnen des Sanitätsbetriebs gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Wer sich weigert, wird suspendiert. Der Impfarzt im Holzeisen-Fall weigerte sich, das Papier zu unterzeichnen.

Die Bozner Anwältin, die für viele Impfskeptiker und -gegner zur Ikone geworden ist, verständigte daraufhin die Carabinieri, die zum Vorfall ein Protokoll anfertigten. Für Holzeisen ist klar: Der Arzt konnte das Schreiben nicht unterzeichnen, weil er damit eine schwerwiegende Straftrat, und zwar eine Falschbeurkundung, begangen hätte. Laut der von der EU-Kommission beschlossenen Zulassungsdokumentation schützen die vier zugelassenen Impfstoffe (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Moderna jetzt Spikevax, AstraZeneca jetzt Vaxzevria und Janssen von Johnson & Johnson) nämlich nicht vor einer Infektion mit dem Virus, sondern vor einer Erkrankung an Covid-19. Somit stehen die Angaben der Hersteller im Widerspruch zu den Vorgaben im Staatsgesetz.

Holzeisen wörtlich: „Die vier experimentellen Substanzen, die zur Anwendung kommen, wurden nicht dafür zugelassen, um eine Infektion mit dem Virus, sondern um eine eventuelle Krankheit zu verhindern.“ Derzeit würden in Südtirol, als erstes Gebiet italienweit, massenhaft Mitglieder des Gesundheitspersonals nicht nur auf der Basis einer in sich verfassungs- und grob menschenrechtswidrigen gesetzlichen Verpflichtung, sondern darüber hinaus einer derzeit gar nicht erfüllbaren Verpflichtung von der Arbeitsstelle ohne Gehaltsbezug suspendiert. „Auch die ,Geimpften‘ können sich weiterhin mit dem Virus anstecken und den Virus weitergeben, so wie auch all jene Mitglieder des Gesundheitspersonals, die von der Impfung aufgrund bestimmter ganz weniger Vorerkrankungen befreit wurden und weiterhin im Patientenkontakt tätig sind“, meint Holzeisen. Das was derzeit Tausenden von Familien in Südtirol Existenzängste und große, unverzeihliche Sorgen bereite, sei „auf einer großen Lüge und Amtsmissbrauch kolossalen Ausmaßes begründet“.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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