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Gleich schuldig

Gerichtsgebäude in Bozen

Jeweils drei Jahre Haft für die Eltern eines Kleinkindes, das ein schweres Schütteltrauma erlitt, was zu einem bleibenden Augenleiden führte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft für Vater und Mutter beantragt.

von Thomas Vikoler

Die Mutter erklärte, ihr Kind, damals acht Monate alt, sei beim Wickeln von einem 40 Zentimeter hohen Bett gefallen. Der Vater bestritt hingegen jegliche Verantwortung. Dabei hatte das Baby, wie ein Gutachter feststellte, bleibende Schäden davongetragen. Die heute gut Vierjährige leide an einem Augenleiden mit anhaltendem Schiele.

Zu diesem Fall von Kindermisshandlung (juristisch gesprochen: Schwere Körperverletzung) erging am Montag am Landesgericht im Rahmen eines verkürzten Verfahrens das Urteil: Richterin Carla Scheidle verurteilte Vater und Mutter zu jeweils drei Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine wesentlich niedriger Strafe beantragt: Jeweils zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Am 22. November 2018 hatte die Staatsanwaltschaft beim Voruntersuchungsgericht sogar einen Spezial-Vormund für ein Kind beantragt, das damals gerade zwei Jahre und einen Monat alt war. Das Gericht setzte den Schlanderser Anwalt Erwin Dilitz in diese Funktion ein.

Gegen die Eltern des Kleinkindes – ein 49-jähriger, aus Marokko stammender Mann und seine 23-jährige Ehefrau – war im Sommer 2017 ein Strafverfahren zum Verdacht der schweren Körperverletzung eingeleitet worden. Bald darauf wurden ihre Handys aufgrund einer richterlichen Verfügung abgehört. Das stärkste Beweismittel gegen die beiden Tatverdächtigen sind mehrere ärztliche Atteste, die nahelegen, dass die heute Vierjährige von ihren Eltern wiederholt misshandelt worden ist.

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