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Die Durnwalder-Ehen

Beim geförderten Wohnbau haben nicht verheiratete Paare zwar theoretisch dieselben Zugangsrechte wie verheiratete. Jedoch nur theoretisch. Denn fürs Heiraten gibt’s beim Bauen immer noch zusätzliche Punkte, und das nicht zu wenige, nämlich fünf.

Das ist so seit dem fernen 1999, als die Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz erlassen wurde.

Die ersten „Durnwalder-Ehen“, wie das Heiraten zum Zwecke des Erhalts des Förderbeitrags in den 90er Jahren genannt wurde, stehen kurz vor der „Silbernen Hochzeit“, die Regelung blieb dem Land aber erhalten und hat es bis in die heutige Zeit geschafft, so schreiben die Grünen in einer Aussendung.

2016 wurde zwar geregelt, wann das Zusammenleben zweier Personen „eheähnlich“ ist (zwei Personen, die gemeinsame Kinder haben, wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung wohnen oder wenn sie erklären, die Wohnung, welche Gegenstand der Förderung ist, nach deren Erwerb oder Fertigstellung gemeinsam bewohnen zu wollen; zwei Personen, die nicht durch Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Ehe oder zivilrechtlich anerkannte Partnerschaft gebunden sind und die seit mindestens zwei Jahren in einer gemeinsamen Wohnung wohnen; zwei Personen, die, obwohl sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, gemeinsame minderjährige Kinder haben und nicht nachweisen, dass das familiäre Verhältnis aufgelöst wurde), der Bonus von 5 Punkten für die traditionelle Ehe blieben aber aufrecht. Zeitgemäß wäre anders. Chancengerechtigkeit ebenfalls, so die Grünen.

Immer weniger Paare in Südtirol heiraten. Viele „trauen“ sich oft schon Jahre vor der Hochzeit, ihre Wohnsitze zusammenzulegen. Und außerdem gibt es auch Paare, die vielleicht heiraten möchten, dies aber gar nicht dürfen – siehe gleichgeschlechtliche Paare.

Das Wohnbaugesetz seinerseits harrt seit Jahren der Überarbeitung. „Nach Tommasini scheint sich nun unter Landesrätin Deeg weiterhin nicht viel zu rühren“, kritisieren die Grünen. Umso absurder werde die Präsenz dieses Reliktes aus alten Zeiten.

Die grüne Fraktion hat nun eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht, die in der Aktuellen Fragestunde der Mai-Sitzung behandelt werden wird.

Dies die Fragestellungen:

  1. Was ist hierzu die Meinung der Landesregierung?
  2. Besteht in Zusammenhang mit der Reform des Gesetzes zum geförderten Wohnbau die Bestrebung, nicht verheiratete Paare mit verheirateten 100% gleichzustellen und die Punkteregelung neu auszuarbeiten?
  3. Falls ja, wie sieht der Iter dieser Vorgehensweise aus?
  4. Falls nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.
  5. Sind gleichgeschlechtliche Paare, denen keine Heirat erlaubt ist, in dieser Sache automatisch schlechter gestellt? Wie gedenkt die Landesrätin hier gleiche Rechte herzustellen?
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