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„Nicht Richter spielen“

Das Landesgericht befasst sich am 11. März mit der Bürgerklage, die von der Initiative für mehr Demokratie und anderen Organisationen eingereicht wurde.

Im Oktober 2020 hat die Kommission der Landesregierung die Anträge zu den zwei Volksabstimmungen über die „Unterstützungsinitiative“ für eine einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und über die „Bürgerratsinitiative“ zur Einführung eines Großen Landesbürgerrates, bestehend aus ausgelosten und in ihrer Zusammensetzung die Gesellschaft widerspiegelnden BürgerInnen, abgelehnt.

Daraufhin haben die Promotoren der Initiative für mehr Demokratie, des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz und des Heimatpflegeverbandes beim Landesgericht eine Bürgerklage eingereicht, deren Behandlung jetzt, am 11. März, beginnt.

Die Kommission geht davon aus, dass die Entscheidung über Gesetze, mit denen die Demokratie geregelt wird, dem Landtag vorbehalten sei. Es sei im Autonomiestatut dafür ein eigenes Verfahren vorgesehen, das den Beschluss eines solchen Gesetzes mit absoluter Mehrheit des Landtages verlangt und die Möglichkeit des bestätigenden Referendums vor dem Inkrafttreten vorsieht.

Die Promotoren machen dagegen geltend, dass an keiner Stelle ausdrücklich festgelegt ist, dass diese Materie der Volksabstimmung entzogen ist und dass es, belegter maßen, weder die Absicht des lokalen, noch des nationalen Gesetzgebers war, die Materie mit dieser Regelung der Volksabstimmung zu entziehen. Vielmehr hat die Kommission anhand der Auslegung eines Verfassungsgerichtsurteiles entschieden und überschreitet damit ihre Zuständigkeit.

Sechs verschiedene Kommissionen haben innerhalb vierzehn Jahren die Frage der Zulässigkeit unterschiedlich entschieden, vier Mal dafür, zwei Mal dagegen.

Auch sei die restriktive Auslegung der Regelung im Autonomiestatut nicht nachzuvollziehen, weil sie eine Garantie für die BürgerInnen gegenüber der parlamentarischen Gesetzgebung darstellt und nicht umgekehrt.

„Eine bessere Garantie, als die, dass das Volk selbst entscheidet, gibt es nicht und wird mit dem bestätigenden Referendum über diese Gesetze bestätigt“, so die Initiative für mehr Demokratie.

Die Initiative schreibt weiter:

„Von der Kommission wäre korrekterweise zu erwarten gewesen, dass sie die Anträge auf Volksabstimmung für zulässig erklärt und nicht Verfassungsgericht spielt. Gegeben den Fall, dass die Landesregierung dann der Ansicht gewesen wäre, dass die Volksabstimmung verfassungswidrig ist, hätte sie immer noch deren Ergebnis vor dem Verfassungsgericht anfechten und, wäre ihr recht gegeben worden, befürchteten Schaden abwenden können.“

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