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Die EU-Hilfen

Foto: lpa

Für die Gewährung von Beiträgen im Bienenzuchtsektor gibt es neue Richtlinien. Die Landesregierung hat aufgrund entsprechender Bestimmungen aus Rom grünes Licht dazu gegeben.

Aufgrund der Bestimmungen des Ministeriums für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik in Rom hat die Landesregierung die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Umsetzung der EU Verordnung zugunsten des Bienenzuchtsektors genehmigt.

Der Autonomen Provinz Bozen wurden aufgrund der Anzahl der gemeldeten Bienenvölker 161.039 Euro an Beihilfen im Bienenzuchtsektor von der EU gewährt.

Die Kosten werden zu 50 Prozent vom nationalen Rotationsfonds und zu 50 Prozent vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) abgedeckt. Die Dekrete des Ministeriums legen Bestimmungen für die Umsetzung der EU-Verordnung fest. Unter anderem sieht das Ministerialdekret vor, dass die Regionen und autonomen Provinzen zusätzliche Kriterien für die Anwendung der Unterprogramme festlegen. Diese Richtlinien wurden nun von der Landesregierung beschlossen.

Beiträge für Imkerverbände mit Sitz in Südtirol

Die Begünstigten sind Imkerverbände mit Sitz im Land Südtirol, denen mindestens 40 Prozent der landesweit im Bereich Bienenzucht tätigen Unternehmen angehören. Gefördert werden die Organisation von Treffen sowie Aus- und Weiterbildungskurse für die Imkerinnen und Imker und die Bienensachverständigen.

Auch Kommunikationsmaßnahmen und die Ermittlung und Anwendung fortschrittlicher Techniken zur Vermittlung neuer Erkenntnisse im Bereich Bienenzucht werden unterstützt. Ansuchen können die Verbände außerdem für den Ankauf von Bienenbeuten mit Varroa-Boden, für Pharmaka zur Bekämpfung der Aggressoren und Krankheiten des Bienenvolkes und für die Ausrüstung für die Bienenwanderungen. Auch für die Qualitätskontrollen an Imkereiprodukten sehen die genehmigten Richtlinien Fördermittel vor.

Antrag bis 15. Februar möglich

Für den Antrag auf die Beihilfe muss ein eigens erstelltes Formular verwendet werden. Den Antrag können die Antragsteller in der Landesabteilung Landwirtschaft im Amt für Viehzucht in Bozen oder bei den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Bruneck, Brixen, Meran oder Schlanders vom 1. Jänner bis 15. Februar 2021 einreichen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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