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Die neue Verordnung

Foto: FB/Kompatscher

Der LH hat am Abend eine neue Verordnung veröffentlicht. Bis zum 30. November gelten insbesondere für den Sport und Veranstaltungen strengere Regeln. DAS IST DIE VERORDNUNG.

+++ UPDATE 21:44 UHR +++

Strengere Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus gelten ab sofort für Gastbetriebe, Schulen, Sport, Kultur und Veranstaltungen. LH Kompatscher hat am Mittwochabend die Verordnung dazu unterzeichnet.

Die neuen Vorgaben dieser Verordnung gelten ab sofort und bis 30. November für ganz Südtirol mit Ausnahme von Sexten und Welsberg-Taisten, wo es strengere Regeln gibt.

HIER können Sie die Verordnung herunterladen.

Die neue Verordnung enthält Vorgaben, die besonders die Bereiche Schule, Gastbetriebe, Veranstaltungen und Sport betreffen.

Mehr Fernunterricht für Oberschulen, gestaffelte Eintritte für alle Schulen

In den Oberschulen in Südtirol muss für 30 Prozent der Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel oder Schülerbusse nutzen, Fernunterricht gegeben werden, wobei vor allem die Schüler des Trienniums, also die 3., 4. und 5. Klasse der Oberschule, im Fernunterricht lernen sollen. Für alle Schulen in Südtirol hingegen gilt, dass der Zutritt und der Austritt der Schüler gestaffelt erfolgen muss, damit sich keine Menschenansammlungen bilden und die öffentlichen Verkehrsmittel nicht überfüllt werden.

1/4-Regel für Törggele-Lokale, Spielhallen-Sperrstunde um 18.00 Uhr.

In den Gastbetrieben müssen die Betreiber am Eingang des Lokals die Höchstanzahl der gleichzeitig zugelassenen Personen anbringen. Für die Törggele-Aktivität in geschlossenen Räumen wird neben den bereits bestehenden Sicherheitsbestimmungen die Regel von einer Person je vier Quadratmeter angewandt, falls diese restriktiver ist.

Sämtliche Spielhallen, Wett- und Bingosälen und ähnliche Einrichtungen müssen um 18.00 Uhr  ihre Tore schließen.

Foto: IDM

1/5-Regel für Chöre und Kapellen – keine Nikolausumzüge und Krampusläufe

Chöre und Musikkapellen können weiter ihre Proben und Aufführungen machen, allerdings müssen sie dafür die 1/5-Regel (eine Person je 5 Quadratmeter) einhalten. Maximal dürfen 15 Personen zusammen proben bzw. an einer Aufführung teilnehmen.

Veranstaltungen, auch zu traditionellen und andere wiederkehrenden Anlässen, die ein höheres Ansteckungsrisiko bergen, beispielsweise Weihnachtsmärkte, Nikolausumzüge, Krampusläufe und ähnliches, dürfen nicht stattfinden.

Die Bürgermeister dürfen im Bereich der Märkte und Veranstaltungen auf Gemeinde- und Bezirksebene weitere einschränkende Maßnahmen erlassen.

Sport: Bestimmtes Training erlaubt, Sportwettkämpfe großteils ausgesetzt 

Im Bereich Sport sind die regionalen und nationalen Sportwettkämpfe in Form von Meisterschaften ausgesetzt. Ausgenommen davon sind die zwei höchsten nationalen CONI- bzw. CIP-Ligen in den einzelnen Sportarten sowie im Fußball zusätzlich die Oberliga und die Serie D. Sportwettkämpfe in Form von Einzelveranstaltungen sind auf allen Ebenen ausgesetzt, es sei denn spezifische nationale oder internationale Wettkämpfe werden vom Landeshauptmann genehmigt. Nach drei Wochen wird die Situation erneut überprüft. Auch bei den erlaubten Sportwettkämpfen dürfen keine Speisen und Getränke verabreicht werden.

Weiterhin zulässig ist das Training, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, sofern die geltenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Die sowohl individuell als auch in Mannschaftsform ausgeübten Kontaktsportarten in geschlossenen Räumen sind verboten, wenn sie nicht zur Verbandstätigkeit von Sportvereinen gehören, die bei einem Sportverband eingetragen sind. Auch das entsprechende Training dieser Kontaktsportarten ist nicht erlaubt.

DAS HABEN WIR BERICHTET

Am Mittwoch-Nachmittag hat LH Arno Kompatscher den Landesräten den fertigen Entwurf der neuen Verordnung zur Begutachtung zugeschickt. Am Text können noch Feinheiten abgeändert werden. Voraussichtlich wird die Verordnung noch am Mittwochabend veröffentlicht, damit sie am Donnerstag in Kraft tritt.

Die Verordnung baut im Wesentlichen auf jene des italienischen Ministerpräsidenten auf. Das sind die neuen Regeln:

 

  • Die didaktische und pädagogische Tätigkeit in den Oberschulen erfolgt, insbesondere für die letzte drei Jahre, in einem Ausmaß von richtungsweise 30% der Anzahl der Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel oder Sonderdienste nutzen, über Fernunterricht.
  • In den Schulen aller Schulstufen erfolgt der Ein- und Austritt der Schüler gestaffelt, sodass Menschenansammlungen und Überfüllungen der Transportmitteln vermieden werden
  • In den Gastbetrieben müssen die Betreiber am Eingang des Lokals die Höchstanzahl der gleichzeitig zugelassenen Personen anbringen
  • Für die Törggele-Aktivität in geschlossenen Räumlichkeiten wird neben den bereits bestehenden Sicherheitsbestimmungen die Regel von 1 Person je 4 Quadratmeter angewandt, falls diese restriktiver ist
  • Die Schließung der Spielhallen, Wett- und Bingosälen und ähnlicher Einrichtungen um 18.00 Uhr
  • Die Proben und Aufführungen der Chöre und Musikkapellen erfolgen unter der Einhaltung der Regel von einer Person je 10 Quadratmeter, und jedenfalls mit maximal 15 Personen
  • Veranstaltungen, die wegen ihrer Natur eine höhere Ansteckungsmöglichkeit darstellen, wie z.B. Halloween, Sankt Nikolaus und die Weihnachtsmärkte, finden nicht statt
  • Die Bürgermeister dürfen im Bereich der Märkte und Veranstaltungen auf Gemeinde- und Bezirksebene weitere einschränkende Maßnahmen erlassen
  • Die sowohl individuell als auch in Mannschaftsform ausgeübten Kontaktsportarten in geschlossenen Räumen sind verboten, die nicht zur Verbandstätigkeit von Sportvereinen gehören, die bei einem Sportverband eingetragen sind
  • Die sportlichen Wettkämpfe von Mannschafts- und Kontaktsporten ausgesetzt sind, mit Ausnahme jener auf interregionaler, nationaler und internationaler Ebene. Zulässig bleibt jedoch das Training der nicht  verbotenen Tätigkeiten, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, insofern die geltenden Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden
  • Im Rahmen der erlaubten Sportwettkämpfe ist die Verabreichung von Speisen und Getränken jedenfalls nicht erlaubt
Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (14)

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  • exodus

    @goggile
    Nett, dass Sie uns über Sinner berichten, aber mit den aktuellen Problemen die wir haben, ist das wohl Nebensache. Nebenbei gesagt, Sinner ist doch aus Südtirol geflüchtet, damit er seinem Geburtsort keine Steuern zahlen muss. Ich finde sein Verhalten verwerflich, soll bleiben wo der Pfeffer wächst……

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