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Zutritt verboten

Die Attraktion Partschinser Wasserfall ist seit Kurzem nicht mehr wie bisher zugänglich. Der private Grundeigentümer hat den Zutritt über sein Gelände u.a. aus Haftungsgründen untersagt. Nun wird verhandelt.

von Karin Gamper

Der Partschinser Wasserfall zieht jeden Sommer Hunderte von Besuchern an – nicht nur Touristen, sondern auch zahllose Einheimische, die sich an dem erfrischenden Spektakel erfreuen. Das Dorf am Eingang zum Vinschgau weiß das Naturschauspiel zu nutzen. So setzt der Tourismusverein marketingmäßig auf die wohltuenden und stressabbauenden Effekte des Gewässers.

Doch seit dem vergangenen Frühjahr ist der Zugang zum Aushängeschild der 3.800-Seelen-Gemeinde eingeschränkt. Der auf Privatgrund gelegene Pfad zur Prallzone des Wasserfalls wurde im letzten Teilstück nach über 40 Jahren gesperrt. Kurz nach dem Corona-Lockdown hat der Besitzer den Zugang durch seine Wiese verboten. Somit kann der Wasserfall derzeit nur noch umgangen und im unteren Bereich aus der Ferne betrachtet werden. 

„Der Besitzer möchte nicht, dass die Besucher weiterhin durch seine Wiese wandern“, bestätigt Vize-Bürgermeister Alois Forcher auf Anfrage. Er zeigt Verständnis dafür. „Es geht um die Haftung bei Unfällen und andere Fragen“, erklärt Forcher. Die Wiese und der Pfad seien bei starker Wasserführung häufig nass und rutschig. „Alle möchten am Wasserfall verdienen, aber der Grundstückseigentümer hat nur Nachteile und möchte deshalb die Situation klären“, fügt der Vize-Bürgermeister hinzu.

Seit einiger Zeit laufen deshalb Verhandlungen zwischen der Gemeinde, dem Wiesenbesitzer und dem Tourismusverein, der für die Instandhaltung der Wanderwege zuständig ist. „Wir möchten rasch eine Lösung finden, die für alle akzeptabel ist“, betont Bürgermeister Albert Gögele. Denn sowohl beim Tourismusverein wie auch im Rathaus trudeln zahlreiche Beschwerden seitens von Touristen und Einheimischen ein, die wie bisher zum Wasserfall hinwandern möchten. Allerdings zeigt auch Bürgermeister Gögele Verständnis für den Grundeigentümer: „Die Besucherzahl ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen und das hat Ausmaße angenommen, die für den Besitzer nicht mehr tragbar waren“. Das Hauptproblem sei, dass sich die Besucher nicht nur auf dem Fußweg aufhielten, sondern auch auf der Wiese rundherum.

Doch wie könnte eine Lösung ausschauen? „Wir müssen zunächst klären, welche Forderungen der Grundbesitzer stellt“, sagt Bürgermeister Gögele. Die Gemeinde strebt eine Grundnutzungsvereinbarung an. Ein Angebot, das allerdings den Besitzern bereits seitens des Tourismusvereins unterbreitet und nicht akzeptiert wurde. 

Nun hängt es vom Verhandlungsgeschick der Gemeinde ab, ob das Naturschauspiel Partschinser Wasserfall auch weiterhin erlebbar bleibt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • netzexperte

    Lösung ganz einfach: Grund zum Wohle und Interesse enteignen und die Sache hat sich. Dann hören diese Paperlapatz-Geschichten einzelner Bauern sofort auf.

    • robby

      @ netzexperte, bin absolut deiner Meinung.

    • schwarzesschaf

      Wieso enteigen er hat das Gründstück erworben oder geerbt. Das selbe ist doe Apfelwiesen das ist ihr Eigentum und es steht nirgends geschrieben das es dercallgemeinheit gehört. Ich komm mal zu dir in dein Garten und deine Wohnung schaun was du dann dazu sagst. U d ich kann den Bauern verstehn früher wenn jemand auf maul fiehl weil er gestolpert ist, ist n8cht viel passiert heutzutage wird nir geschaut einen schuldigen zu finden der verklagt wird und das ist der grundbesitzer,das selbe auf der alm es sind hinweisse hund an die leine und danach werden die bauern angezeigt wenn die kuh den hund nachläuft und den besitzer verletzt

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