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Impfgegner in Bedrängnis

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Die Landesregierung bestätigt das künftig harte Durchgreifen bei der Impfpflicht: Wird der Impftermin ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen, erfolgt der Ausschluss aus Kindergarten oder Betreuungseinrichtung.

von Heinrich Schwarz

Die Impfverweigerer in Südtirol sind derzeit in heller Aufregung. Seit einigen Wochen ist bekannt, dass sich das Land jetzt strikt an das staatliche Impfdekret halten wird. Bis zum 10. Juli musste den Direktionen der Kindergärten und Kleinkindbetreuungs-Einrichtungen eine Impfvormerkung zugeschickt werden, um einen Ausschluss zu verhindern. Viele Eltern haben bereits für August einen Impftermin erhalten – und eine Verschiebung ohne triftigen Grund führt künftig zum Ausschluss aus Kindergärten und Betreuungseinrichtungen.

Zur Erinnerung: Im abgelaufenen Schuljahr konnten Impfkritiker die Impfung ihrer Kinder und einen Ausschluss umgehen, indem sie die Impftermine einfach kurzfristig absagten oder verschoben.

Diese Trickserei hat nun ein Ende. Wie die TAGESZEITUNG vor einem Monat berichtete, wurden die Bildungsdirektionen und Betreuungseinrichtungen von der Landes-Gesundheitsabteilung informiert, wie das Impfdekret künftig anzuwenden ist. Die Grundlage dafür ist ein Gutachten der Anwaltschaft des Landes, wonach das staatliche Impfdekret strenger angewandt werden muss. Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärte, es gebe keinen Spielraum mehr.

Thomas Widmann

Laut dem Gutachten können jene Eltern, die eine Impfvormerkung vorlegen, aber dann die Impfpflicht nicht erfüllen, keine neue Impfvormerkung einreichen, um den Kindergarten bzw. die Kleinkindbetreuungs-Einrichtung zu besuchen. Es sei denn, die Nicht-Impfung ist auf die Organisation des Impfdienstes oder auf in der Zwischenzeit aufgetretene Gesundheitsprobleme des Kindes zurückzuführen.

Die Feststellung der Nicht-Erfüllung der Impfpflicht führt laut dem Gutachten zum Verfall der Einschreibung des Kindes und damit zum Verbot des Besuches von Kindergarten bzw. Betreuungseinrichtung.

Am Dienstag hat die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss zur genauen Vorgehensweise gefasst. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Einschreibung verfällt, falls die geeignete Impfdokumentation (Impfnachweis, -befreiung oder -vormerkung) nicht fristgerecht eingereicht wird. Die Frist für das anstehende Schuljahr war der 10. Juli. Weil aber beim Sanitätsbetrieb die Telefone für die Vormerkungen überlastet sind und nicht alle Eltern rechtzeitig einen Termin vereinbaren konnten, wird man laut Bildungslandesrat Philipp Achammer mehr Zeit gewähren.

Weiters zählt die Impfvormerkung nur bis zum festgelegten Impftermin als gültige Dokumentation. Wenn die Impfung zum festgelegten Termin nicht durchgeführt wird und dies keinen triftigen Grund hat (Organisation des Impfdienstes oder Gesundheitsprobleme des Kindes), erfolgt ebenfalls der Verfall der Einschreibung und der Ausschluss von Kindergarten und Kleinkindbetreuung. Das kann auch während des Schuljahres passieren, heißt es im Beschluss.

Wie Thomas Widmann auf Nachfrage der TAGESZEITUNG erklärt, wird von Eltern ein ärztliches Attest verlangt, wenn sie einen Impftermin wegen Krankheit des Kindes verschieben wollen. Dies um Tricksereien gänzlich auszuschließen.

Philipp Achammer

Die erneute Abgabe einer Impfvormerkung bei den Direktionen nach einem verstrichenen Impftermin ist nicht mehr zulässig. Demzufolge müssten auch die Kinder jener Eltern ausgeschlossen werden, die im abgelaufenen Schuljahr die Impftermine ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen haben und jetzt eine weitere Vormerkung einreichen wollen.

Nur bei Erfüllung der Impfpflicht kann ein Kind erneut eingeschrieben werden und den Kindergarten bzw. die Einrichtung besuchen.

Eine weitere Bestimmung der Landesregierung: Da bei einigen Kleinkindbetreuungs-Einrichtungen die Einschreibungen während des gesamten Jahres erfolgen können, kann das Kind die Einrichtung in diesen Fällen nur dann besuchen, nachdem der Sanitätsbetrieb die Erfüllung der Impfpflicht überprüft hat.

Für Schulkinder gilt weiterhin, dass sie trotz fehlender Impfungen nicht ausgeschlossen werden dürfen.

„Gesetz ist Gesetz“

Bildungslandesrat Philipp Achammer erklärt, man habe schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass man sich an die staatlichen Bestimmungen zur Impfpflicht halten müsse. Das vergangene Schuljahr sei noch ein Übergangsjahr gewesen, um den Familien Zeit für die Impfgespräche und die Vormerkungen zu geben.

„Aber leider sind einige Eltern den Terminen in keiner Weise nachgekommen und waren zum Teil auch nicht an Aufklärungsgesprächen interessiert. Die Bestimmungen sehen die entsprechenden Konsequenzen vor. Wenn die Termine ignoriert werden, gibt es keine Argumentation mehr“, sagt Achammer. Etwas anderes sei es, wenn Termine aufgrund des Gesundheitszustandes des Kindes verschoben wurden oder wenn es organisatorische Probleme seitens des Sanitätsbetriebes gab.

„Irgendwann muss man einfach sagen: Gesetz ist Gesetz – und dementsprechend hat niemand Verständnis dafür, wenn ständig versucht wird, die Bestimmungen in irgendeiner Art und Weise zu umgehen. Im vergangenen Schuljahr waren wir sehr großzügig und haben den Eltern versucht zu sagen, sie sollen bitteschön Gespräche führen und sich aufklären lassen. Aber irgendwann hat die ganze Geschichte ein Ende“, betont Achammer.

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Kommentare (44)

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  • tiroler

    Endlich einmal eine vernünftige Maßnahme unserer Volksvedreher.
    Impfgegner sind ein Fall für die Psychiatrie und muss mit null Toleranz begegnet werden. Sie schaden der Gesellschaft und noch mehr ihren eigenen Kindern.

  • andreas

    Achammer und Widmann haben eigentlich jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.
    Die beiden sind ein Paradebeispiel dafür, dass demokratische Wahlen und dann die Gewählten 5 Jahre ertragen müssen, nicht der Weisheit letzter Schluß ist.
    Es sollte möglich sein, deren Arbeit jährlich zu bewerten und sie austauschen zu können.

  • vinsch

    „aber irgendwann hat die ganze Geschichte ein Ende“ so Achammer…. Ja, Herr Achammer, das hoffen wir auch, vor allem, dass Ihre politische Karriere bald ein Ende hat.

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