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Aufgeschobene Fahrverbote

Aufgrund des Covid-19-Notstands und der veränderten Wirtschaftslage werden die Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen (NO2) in Südtirol angepasst.

Die Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, das „Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023“ überarbeiten zu lassen. Dabei sollen einige der Programmmaßnahmen so angepasst werden, dass sie der veränderten sozioökonomischen Situation infolge des Covid-19-Notstands Rechnung tragen. Die Stilllegung des öffentlichen Lebens, um die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, hat große Auswirkungen auf die Südtiroler Wirtschaft; sie wird sich auch mittelfristig auf die Mobilität  – auf den motorisierten Individualverkehr, den Austausch der Fuhrparks und den öffentlichen Nahverkehr – und damit auf eine Reihe von Maßnahmen des NO2-Programms 2018-2023 auswirken.

„Aus diesem Grund beabsichtigen wir, einige Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung wie etwa die Fahrverbote für Euro-4-Fahrzeuge zu verschieben“, erklärt Umweltlandesrat Giuliano Vettorato.  In dieser schwierigen Zeit sei es wichtig, Wirtschaftstreibende und Bürger bestmöglich zu unterstützen.

NO2-Programm: Luftqualitätsziele bleiben aufrecht

Durch die Überarbeitung soll das NO2-Programm an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. „Die vereinbarten Luftqualitätsziele bleiben aber aufrecht“, unterstreicht Landesrat Vettorato. Das „Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023“ war 2018 von der Landesregierung genehmigt worden, um eine Senkung der Stickstoffdioxid-Emissionen und die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt innerhalb 2023 zu erreichen. An verkehrsreichen Straßen in den Städten und entlang der Brennerautobahn kommt es immer noch zu Überschreitungen dieses Grenzwerts.

Arbeitstisch Luftqualität mit Überarbeitung beauftragt

Bis Juni 2021 hat die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nun Zeit, das „Programm zur Reduzierung der NO2-Belastung 2018-2023“ zu überarbeiten. Welche Maßnahmen angepasst werden, wird im Rahmen des Arbeitstisches zur Luftqualität festgelegt. Neben Landesrat Vettorato gehören dieser Expertengruppe Vertreter der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, der Landesabteilung Mobilität, der betroffenen Gemeinden, der Brennerautobahn-Gesellschaft, der Körperschaften STA und SASA und der Wirtschafts- und Umweltverbände an. Im Detail geht es um die Aufhebung der Fahrbeschränkungen für Euro-4-Fahrzeuge bestimmter Fahrzeugkategorien bis zum 30. Juni 2021. Ursprünglich hätten diese Fahrbeschränkungen mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • tiroler

    Wenn sixh ein Betrieb es nicht leisten kann ein neues Fahrzeug bis 1.jännerzu kaufen dann wird es bis mittev2021 erst recht nicht gehen. Die Bauwirtschaft wird ab Herbst zu 80% einbrechen und die Politik verbietet euro4 fahrzeuge, die bis 2013 produziert wurden. Das ist ENTEIGNUNG!

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