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„Kinderrechte nicht vergessen“

Daniela Höller

Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller erinnert an die Rechte der Kinder, die besonders in der jetzigen Krisenzeit zu beachten sind. 

 

Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller erinnert Mütter und Väter daran, wie wichtig es ist, während einer Trennung oder Scheidung Eltern zu bleiben und Töchter und Söhne nicht mit persönlichen Konflikten zu belasten. Angesichts der schwierigen Zeit, die wir aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus erleben, ist es heute wichtiger denn je, dass die Rechte der Kinder bei Trennung oder Scheidung der Eltern nicht verletzt werden. „Die Trennung des Paares bringt nicht die Auflösung der Familie mit sich. Trennung und Scheidung sind bittere und komplexe Erfahrungen für alle Familienmitglieder, besonders aber für die Kleinsten, die vor allem von ihren Eltern geschützt und unterstützt werden müssen, um die Herausforderungen zu meistern, die in einem solchen Moment hervorkommen“, erklärt Höller. „Kinder und Jugendliche sind Träger eigener Rechte, das sollten wir in diesen schwierigen Situationen nicht vergessen. Mütter und Väter spielen eine grundlegende Rolle bei der Verteidigung und Bekräftigung dieser Rechte.“

Höller liegt dieses Thema sehr am Herzen und sie hat daher sofort die Gelegenheit genutzt, mit der nationalen Kinder- und Jugendanwältin an der Übersetzung und dem Entwurf einer Charta der Rechte von Kindern getrennter Eltern zu arbeiten, die von der nationalen Kinder- und Jugendanwältin zusammen mit einer Kommission von Experten und Fachleuten aus dem rechtlichen, sozialen, psychologischen und pädagogischen Bereich ausgearbeitet wurde. Darüber hinaus hat die nationale Kinder- und Jugendanwältin einen Kinderbeirat eingesetzt, um auch die Ansichten der Kinder, also jene der Direktbetroffenen, zu berücksichtigen. Um die Übersetzung ins Deutsche und die Erstellung des Falters hat sich die Südtiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft gekümmert.

Die Charta der Rechte von Kindern getrennter Eltern enthält zehn grundlegende Rechte. Die genannten Grundsätze betreffen das Recht von Kindern und Jugendlichen, ihre Eltern weiterhin zu lieben und von beiden geliebt zu werden, das Recht, weiterhin Kind zu sein und ihre Kindheit auszuleben, das Recht, informiert und unterstützt zu werden, um die Trennung der Eltern zu verstehen, gehört zu werden und ihre Gefühle zu äußern. Dazu gehören auch das Recht, keinem Druck seitens der Eltern oder der Verwandten ausgesetzt zu werden, das Recht, dass jene Entscheidungen, die sie betreffen, von beiden Eltern geteilt werden, und das Recht, in den Streitigkeiten zwischen den Eltern nicht verwickelt zu werden. Schließlich wird an das Recht der Kinder erinnert, Zeit zu haben, um sich an die neue Situation zu gewöhnen und in wirtschaftliche Fragen nicht verwickelt zu werden.

Der Falter ist digital auf der Website der Kinder- und Jugendanwaltschaft (https://www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org/de/broschueren.asp) und in Papierform im Büro der Kinder- und Jugendanwaltschaft (Cavourstraße 23/c in Bozen) erhältlich. Für weitere Informationen kann man sich an die Kinder- und Jugendanwältin und ihr Team wenden. Sie sind telefonisch unter 0471 946050 und per E-Mail unter info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org erreichbar.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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