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„Stehen im Regen“

Stefan Zelger, Eva Klotz, Sven Knoll

Die STF protestiert dagegen, dass die schnellen und unbürokratischen Hilfen durch das Land auf sich warten ließen – und dass Personen, die im Februar selbstständig wurden, durch die Finger schauen.

Die Corona-Krise hat auch Südtirols Wirtschaft erschüttert. Trotz versprochener „schneller und unbürokratischer Hilfe“ klagen Unternehmer über verspätete und nicht ausreichende Unterstützungsmaßnahmen, kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit. Viele Menschen hätten außerdem das Pech, Mitte Februar den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen bzw. abzuschließen. Sie bekämen gar keine Hilfe. „Die Begründung von Landesrat Achammer diesbezüglich überzeugt nicht“, so STF-Landtagssekretär Stefan Zelger.

Für zahlreiche Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise in Süd-Tirol – so z.B. für Freiberufler, Selbstständige oder Einzelunternehmen – gilt als Voraussetzung, dass die Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen wurde. „Allerdings schlug die Krise erst später durch, und erst am 12. März durften die Betriebe mit Dekret des Ministerpräsidenten nicht mehr öffnen! Also drei Wochen nach dem 23. Februar“, gibt Stefan Zelger zu bedenken. Zumal, so Zelger, die Entwicklung Mitte Februar nicht absehbar gewesen sei und es auch keine Warnung oder Mahnung vom Land gab, wonach man Betriebe nicht eröffnen hätte sollen.

Eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit im Landtag ergab, dass zwischen dem 23. Februar und dem 12. März 153 Unternehmen ihre Tätigkeit aufnahmen und 236 Unternehmen ins Handelsregister eingetragen worden sind. Sie blicken nun komplett in die Röhre.

Laut dem Büro von Landesrat Achammer wurde das Datum im Februar gewählt, um der Gründung von Scheinfirmen vorzubeugen! Für Zelger eine lächerliche Annahme: „Die Gründung eines Betriebes hierzulande dauert Wochen, wenn nicht Monate. Viele Menschen hatten nun hohe Investitions- und Vorbereitungskosten. Auch sie wurden von der Corona-Krise unmittelbar getroffen!“

Außerdem argumentiert Achammer, man habe sich am Staatgesetz vom 23. Februar orientiert. „Auch das ist Nonsens. Das Staatsgesetz sagt etwas ganz anderes aus. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum man hier auf nationale Bestimmungen verweist. Nach dieser Logik hätte es auch keinen ‚Südtiroler Sonderweg‘ geben dürfen“, betont Zelger.

Die Süd-Tiroler Freiheit fordert Landesrat Achammer deshalb dazu auf, den Fehler zu beheben und falls nötig auch jenen Unternehmern zu helfen, die zwischen dem 23. Februar und dem 12. März ihre Tätigkeit aufgenommen haben. „Für Hilfe ist es nicht zu spät“, so Stefan Zelger.

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