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„Herr BM, seien Sie mutiger“

Andreas Widmann

Der Bozner Anwalt Andreas Widmann ist der Erstunterzeichner eines Appells an den Bozner Bürgermeister, die Einschränkungen zu lockern.

Der Bozner Anwalt Andreas Widmann hat einen öffentlichen Appell an Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi gerichtet, in dem er diesen bittet, er solle nicht hinter der (eh schon sehr restriktiven) Verordnung des Landeshauptmannes zurückbleiben.

Einige Einschränkungen – wie etwa jene zur Mobilität – seien unverhältnismäßig, so Widmann. Der Anwalt (und Bruder des Gesundheits-Landesrates) gesteht dem Bürgermeister zu, dass diesem das Wohl der Bevölkerung am Herzen liege.

Allerdings, so Widmann: Die Grundrechte dürften nur für die absolut unerlässliche Zeit ausgesetzt werden.

Das ist der Brief im Wortlaut:

„Lieber Herr Bürgermeister,

wir wissen, dass Ihnen derzeit noch mehr als in gewöhnlichen Zeiten vor allem das Wohl unserer Stadt und ihrer Bevölkerung am Herzen liegt.

Wir sind uns bewusst, wie schwierig es ist, bei Sturm auf der Brücke zu stehen und in kürzester Zeit die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Uns ist klar, dass es zunächst darum ging, mit –fast- allen Mitteln die Flutwelle zu brechen, die über Italien aber auch über Südtirol und die Landeshauptstadt hereingebrochen ist und sich dann über die ganze Welt verbreitet hat.

Es war notwendig, die Kontrolle zurückzugewinnen und den Zusammenbruch, nicht nur des Gesundheitssystems, zu vermeiden.

Aber:

Grundrechte dürfen niemals ganz und jedenfalls immer nur im absolut notwendigen Ausmaß und nur für die absolut unerlässliche Zeit ausgesetzt oder eingeschränkt werden.

Die Einschränkung der Grundrechte muss verhältnismäßig zum verfolgten Ziel sein.

Vollzug und Kontrolle müssen immer das notwendige Augenmaß bewahren.

All das war nicht immer der Fall.

Wo stehen wir jetzt? Was wissen wir inzwischen? Was können wir zulassen?

Die Zahl der Neuerkrankungen geht trotz Verbreiterung der Tests konstant zurück, die Belegung der Intensivbetten sogar stark. Herde wurden erkannt und isoliert, die Verbreitungswege sind bekannt. Es ist vor allem Tröpfcheninfektion durch Körperflüssigkeit. Ansteckung im Freien bei kurzen Aufeinandertreffen spielt dabei mit Sicherheit eine absolut geringfügige, wahrscheinlich sogar überhaupt keine Rolle. Wichtig ist vielmehr die Wahrung von Distanz zwischen nicht zusammenlebenden Menschen, und Gesichtsschutz bei etwas näherem Kontakt.

Sinnlos und nicht verhältnismäßig ist die radikale Einschränkung von Mobilität oder von bestimmten Tätigkeiten als solche.

Andere Länder und Städte machen es vor: trotz weniger einschneidender Restriktionen haben sie die Ausbreitung relativ schnell unter Kontrolle bekommen.

Die Landesregierung hat das erkannt und mit der Verordnung Nr. 20 vom 13. April hat der Landeshauptmann eine bestimmte Öffnung zugelassen; aus unserer Sicht hätte man mutiger sein können aber, Herr Bürgermeister, wir, Bozner Bürger, Pendler  und Wirtschaftstreibende appellieren an Sie:

Bleiben Sie nicht hinter der Verordnung des Landeshauptmannes zurück!  

Dafür gibt es keinen sachlichen Grund.

Wir werden es Ihnen danken.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • sougeatsnet

    Die eigene Freiheit hört dort auf, wo man die Freiheit anderer beschneidet. Das Gelabere der Grundrechte ist da typisch für Bürokraten. Der Absatz „Die Zahl der …“ enthält nur Unwahrheiten. Die Infektionsherde hat man bei uns eben nicht im Griff. Dort vermute ich den Schwachpunkt des italienischen Gesundheitssystems.

  • heinz

    Mutiger hieße überhaupt nicht aus dem Haus.

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